Hallo,
Wir haben ein kleines Problem mit unserer Oberflächenentwässerung und ich hoffe das uns jemand weiterhelfen kann.
Wir haben unser Bauprojekt letztes Jahr der Gemeinde vorgestellt, daraufhin wurde die Baugenehmigung von der Gemeinde und vom Landratsamt erteilt und das Haus gebaut.
Unsere Straße ist eine Sackgasse mit einem Mischkanal und einem kurzen Regenwasserkanal. Der Regenwasserkanal wurde vor vielen Jahren nur bis zum Anfang unseres Grundstücks verlegt und unser Grundstück befindet sich relativ am Anfang der Straße.
Beantragt wurde die Einleitung von Abwasser und Oberflächenwasser in das Mischwassersystem, weil der Regenwasserkanal für unser Bauvorhaben nicht tief genug liegt. Kein Haus auf der Straße ist an den Regenwasserkanal angeschlossen.
Bis heute haben wir das Oberflächenwasser in unseren Garten abgeleitet und als Bauwasser verwendet.
Unsere Idee damals war gewesen, die Fallrohre vom Dach auf der Gartenseite zu legen und neben der Terrasse eine Zisterne zu setzen um eine Schwenkpunke zu betreiben und für die Gartenbewässerung. Von der Zisterne (5m³ Vorgeschrieben) soll das Wasser vom Überlauf in das Kanalnetz eingeleitet werden, was auch aufgrund der höhenunterschiede möglich ist.
Der Bürgermeister möchte aber gerne unbedingt dass wir das Oberflächenwasser in den Regenwasserkanal einleiten, was er uns erst nach Fertigstellung des Hauses mündlich mitteilte, er ist sogar der Meinung, dass er uns vor dem Stelltag des Hauses darüber unterrichtet hat, aber jeder weiß das solche Informationen in der Bauphase besser schriftlich mitgeteilt werden und nicht mündlich und wir können uns an so ein Gespräch wirklich nicht erinnern.
Unser Grundstück hat leichte Hanglage und weil die Fallrohre jetzt auf der Rückseite des Hauses angebracht sind, hätten wir eine Steigung statt Gefälle der Regenwasserleitung wenn wir an den Regenwasserkanal anschließen würden. Die Kosten um die Fallrohre auf die Straßenseite zu verlegen, möchte die Gemeinde auch nicht tragen.
Der Bürgermeister schiebt uns den schwarzen Peter zu weil er meint im Recht zu sein. Wir allerdings sind auch der Meinung im Recht zu sein weil wir eine Genehmigung haben alles Wasser in das Mischsystem einzuleiten.
Wer hat jetzt Recht was kann man machen???
Ich hoffe Ihr könnt uns Helfen.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Roland
Wir haben ein kleines Problem mit unserer Oberflächenentwässerung und ich hoffe das uns jemand weiterhelfen kann.
Wir haben unser Bauprojekt letztes Jahr der Gemeinde vorgestellt, daraufhin wurde die Baugenehmigung von der Gemeinde und vom Landratsamt erteilt und das Haus gebaut.
Unsere Straße ist eine Sackgasse mit einem Mischkanal und einem kurzen Regenwasserkanal. Der Regenwasserkanal wurde vor vielen Jahren nur bis zum Anfang unseres Grundstücks verlegt und unser Grundstück befindet sich relativ am Anfang der Straße.
Beantragt wurde die Einleitung von Abwasser und Oberflächenwasser in das Mischwassersystem, weil der Regenwasserkanal für unser Bauvorhaben nicht tief genug liegt. Kein Haus auf der Straße ist an den Regenwasserkanal angeschlossen.
Bis heute haben wir das Oberflächenwasser in unseren Garten abgeleitet und als Bauwasser verwendet.
Unsere Idee damals war gewesen, die Fallrohre vom Dach auf der Gartenseite zu legen und neben der Terrasse eine Zisterne zu setzen um eine Schwenkpunke zu betreiben und für die Gartenbewässerung. Von der Zisterne (5m³ Vorgeschrieben) soll das Wasser vom Überlauf in das Kanalnetz eingeleitet werden, was auch aufgrund der höhenunterschiede möglich ist.
Der Bürgermeister möchte aber gerne unbedingt dass wir das Oberflächenwasser in den Regenwasserkanal einleiten, was er uns erst nach Fertigstellung des Hauses mündlich mitteilte, er ist sogar der Meinung, dass er uns vor dem Stelltag des Hauses darüber unterrichtet hat, aber jeder weiß das solche Informationen in der Bauphase besser schriftlich mitgeteilt werden und nicht mündlich und wir können uns an so ein Gespräch wirklich nicht erinnern.
Unser Grundstück hat leichte Hanglage und weil die Fallrohre jetzt auf der Rückseite des Hauses angebracht sind, hätten wir eine Steigung statt Gefälle der Regenwasserleitung wenn wir an den Regenwasserkanal anschließen würden. Die Kosten um die Fallrohre auf die Straßenseite zu verlegen, möchte die Gemeinde auch nicht tragen.
Der Bürgermeister schiebt uns den schwarzen Peter zu weil er meint im Recht zu sein. Wir allerdings sind auch der Meinung im Recht zu sein weil wir eine Genehmigung haben alles Wasser in das Mischsystem einzuleiten.
Wer hat jetzt Recht was kann man machen???
Ich hoffe Ihr könnt uns Helfen.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Roland
Probleme bei der Entwässerung (Bayern)
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