Hallo,
wir bauen derzeit ein Haus und haben unser Grundstück für eine Flächengründung der Bodenplatte aufschütten müssen.
Dem Erdbauunternehmen haben wir das Bodengutachten mit Gründungsempfehlung zugeschickt.
Darin steht, dass bis 85,4m ü NN runter gegangen werden muss. Fertige höhe der Aufschüttung sollten 86,6 m ü NN sein.
Der Erdbauunternehmer hat uns ein Angebot gemacht mit Auffüllung Schotter d=80cm, was laut seiner Kalkulation bei der aufzuschüttenden Fläche 280 tonnen Schotter ergibt.
Im Nachhinein betrachtet, frage ich mich, wie er auf die 80cm kam. Der ausführende Arbeiter von ihm vor Ort hat das ganze per Laser gemessen und ist ensprechend auf 85,4m ü NN runter gegangen, also wie im Bodengutachten. Dadurch ergeben sich dann halt 1,20m Aufschüttung, was 50% mehr Schotter und abzutragenden Oberboden ergibt.
Im Angebot ist der Preis pro Tonne und auszuhebender m³ aufgeführt.
"Abrechung der Massen nach Aufmass mit Verweis aufs Bodengutachten. "
Von VOB steht im Angebot nichts.
Wie seht ihr das? Ich meine, dass wenn er das vorliegende Bodengutachten richtig gelesen hätte, wäre er ja auch auf die richtige Höhe gekommen und hätte gleich 50% mehr Schotter anbieten können. Abhaken oder seht ihr eine Möglichkeit, dass wir nicht alles einfach so hinnehmen müssen?
Danke,
Peter
wir bauen derzeit ein Haus und haben unser Grundstück für eine Flächengründung der Bodenplatte aufschütten müssen.
Dem Erdbauunternehmen haben wir das Bodengutachten mit Gründungsempfehlung zugeschickt.
Darin steht, dass bis 85,4m ü NN runter gegangen werden muss. Fertige höhe der Aufschüttung sollten 86,6 m ü NN sein.
Der Erdbauunternehmer hat uns ein Angebot gemacht mit Auffüllung Schotter d=80cm, was laut seiner Kalkulation bei der aufzuschüttenden Fläche 280 tonnen Schotter ergibt.
Im Nachhinein betrachtet, frage ich mich, wie er auf die 80cm kam. Der ausführende Arbeiter von ihm vor Ort hat das ganze per Laser gemessen und ist ensprechend auf 85,4m ü NN runter gegangen, also wie im Bodengutachten. Dadurch ergeben sich dann halt 1,20m Aufschüttung, was 50% mehr Schotter und abzutragenden Oberboden ergibt.
Im Angebot ist der Preis pro Tonne und auszuhebender m³ aufgeführt.
"Abrechung der Massen nach Aufmass mit Verweis aufs Bodengutachten. "
Von VOB steht im Angebot nichts.
Wie seht ihr das? Ich meine, dass wenn er das vorliegende Bodengutachten richtig gelesen hätte, wäre er ja auch auf die richtige Höhe gekommen und hätte gleich 50% mehr Schotter anbieten können. Abhaken oder seht ihr eine Möglichkeit, dass wir nicht alles einfach so hinnehmen müssen?
Danke,
Peter
Wie ist das mit Mehrmengen?
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