Hallo zusammen,
im Januar dieses Jahres haben wir eine Doppelhaushälfte (Neubau) am Rande von Berlin gekauft. Das Gebiet gehört zu einem Wasserschutzgebiet.
Nachdem wir nun im Haus soweit fertig sind, die Erde im Garten getauscht ist und der Rasen wächst und wir einen Zaun gezogen haben (Haus war an 3 Seiten bereits eingezäunt), wollen wir uns den Projekten Gartenhaus, Garage und Werkstatt widmen. Da das Haus leider nicht unterkellert ist, brauchen wir viel Staufläche an anderer Stelle...
Für unser Baugebiet gibt es einen Bebauungsplan (http://ift.tt/1mYtDRe), der meiner Meinung nach aber nicht die Daten liefert, die wir benötigen um herauszufinden, was wir wirklich bauen dürfen. Es sind nicht einmal die einzelnen Grundstücke eingezeichnet, sondern nur Wohngebiete. Nur für ein Wohngebiet (oben links) ist der GRZ-Wert mit 0,2 angegeben.
Würde dieser auch für uns gelten, kann ich ja davon ausgehen, dass ich bei einem Grundstück von 458m² insgesamt 91,6m² bebauen darf, bzw. darf dieser Wert ja um 50% überschritten werden. Somit wären wir bei 137m². Die Grundfläche vom Haus beträgt ca.60m² und es ist bereits ein Stellplatz (15m²) und eine Terrasse (12m²) vorhanden.
Die Dame vom Bauamt aber sagt uns, dass wir insgesamt noch 27m² bauen dürfen. Macht aber keine Angaben, wie sie auf diese Zahl kommt und wir können dies überhaupt nicht nachvollziehen.
Zumal sind 27m² zusätzlich lächerlich.
Der erste vorhandene Stellplatz muss um 1,5m verlängert werden, da unser Zaun Flügeltore hat und das Auto sonst auf der Wiese steht, wenn man diese wieder schließen will.
Zusätzlich brauchen wir einen weiteren Stellplatz von 18m², welcher vor einer Garage sein soll. Eine Garage für ein großes Auto (5x2,30m) muss schon eine Größe von mind. 20m² haben, wenn man auch noch aussteigen möchte. Eine Werkstatt von ca. 10m² für Fahrräder, Werkzeug etc. benötigen wir ebenfalls. Eigentlich brauchen wir auch eine zweite Garage für das Boot im Winter, aber von dem Gedanken haben wir uns schon verabschiedet...
Meine Fragen nun:
Gilt der neue Stellplatz vor der Garage dann als Zufahrt und wird nicht berechnet oder werden uns hierfür schon 18m² abgezogen?
Kann man einen Teil der Fläche als Zuwegung von der Garage zum Haus angeben, damit diese nicht berechnet wird?
Wie breit darf eine solche Zuwegung dann maximal angegeben werden?
Kann irgendwer einen Richtwert in dem Bebauungsplan erkennen? Wie gesagt, beim Bauamt erhalten wir keine Begründete Aussage.
Müssen solche Angaben im B-Plan nicht eigentlich gemacht werden?
Wenn diese Angaben (GRZ) im B-Plan nicht vorhanden sind, würde dann nicht eigentlich §17 BauNVO gelten?
Ein letzter Punkt: Wir wollen eine kleine Gartenhütte bauen, die etwa 6,2m² messen würde (für Rasenmäher, Besen etc.). Beim Bauamt meinte man, dass es ein Gesetz gebe, welches Bauten von unter 5m² genehmigungsfrei zulassen würde. Ich habe mir einen Wolf nach diesem Gesetzt gesucht. Das was ich finde ist §62 BauO, in dem es heißt, dass eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m² genehmigungsfrei sind.
Entschuldigt bitte diesen langen Beitrag, aber vielleicht kann ja der ein oder andere ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Beim Bauamt habe ich das Gefühl, wir spielen ein Frage-Antwort-Spiel und keiner macht genaue Angaben, die auch schriftlich belegt werden können.
Wir möchten das Maximum herausschlagen, da uns klar ist, dass wir nicht alles bauen dürfen, was uns so vorschwebt. Aber das notwendige, wie 2 Stellplätze und eine Garage brauchen wir schon.
Danke und Grüße
A.
im Januar dieses Jahres haben wir eine Doppelhaushälfte (Neubau) am Rande von Berlin gekauft. Das Gebiet gehört zu einem Wasserschutzgebiet.
Nachdem wir nun im Haus soweit fertig sind, die Erde im Garten getauscht ist und der Rasen wächst und wir einen Zaun gezogen haben (Haus war an 3 Seiten bereits eingezäunt), wollen wir uns den Projekten Gartenhaus, Garage und Werkstatt widmen. Da das Haus leider nicht unterkellert ist, brauchen wir viel Staufläche an anderer Stelle...
Für unser Baugebiet gibt es einen Bebauungsplan (http://ift.tt/1mYtDRe), der meiner Meinung nach aber nicht die Daten liefert, die wir benötigen um herauszufinden, was wir wirklich bauen dürfen. Es sind nicht einmal die einzelnen Grundstücke eingezeichnet, sondern nur Wohngebiete. Nur für ein Wohngebiet (oben links) ist der GRZ-Wert mit 0,2 angegeben.
Würde dieser auch für uns gelten, kann ich ja davon ausgehen, dass ich bei einem Grundstück von 458m² insgesamt 91,6m² bebauen darf, bzw. darf dieser Wert ja um 50% überschritten werden. Somit wären wir bei 137m². Die Grundfläche vom Haus beträgt ca.60m² und es ist bereits ein Stellplatz (15m²) und eine Terrasse (12m²) vorhanden.
Die Dame vom Bauamt aber sagt uns, dass wir insgesamt noch 27m² bauen dürfen. Macht aber keine Angaben, wie sie auf diese Zahl kommt und wir können dies überhaupt nicht nachvollziehen.
Zumal sind 27m² zusätzlich lächerlich.
Der erste vorhandene Stellplatz muss um 1,5m verlängert werden, da unser Zaun Flügeltore hat und das Auto sonst auf der Wiese steht, wenn man diese wieder schließen will.
Zusätzlich brauchen wir einen weiteren Stellplatz von 18m², welcher vor einer Garage sein soll. Eine Garage für ein großes Auto (5x2,30m) muss schon eine Größe von mind. 20m² haben, wenn man auch noch aussteigen möchte. Eine Werkstatt von ca. 10m² für Fahrräder, Werkzeug etc. benötigen wir ebenfalls. Eigentlich brauchen wir auch eine zweite Garage für das Boot im Winter, aber von dem Gedanken haben wir uns schon verabschiedet...
Meine Fragen nun:
Gilt der neue Stellplatz vor der Garage dann als Zufahrt und wird nicht berechnet oder werden uns hierfür schon 18m² abgezogen?
Kann man einen Teil der Fläche als Zuwegung von der Garage zum Haus angeben, damit diese nicht berechnet wird?
Wie breit darf eine solche Zuwegung dann maximal angegeben werden?
Kann irgendwer einen Richtwert in dem Bebauungsplan erkennen? Wie gesagt, beim Bauamt erhalten wir keine Begründete Aussage.
Müssen solche Angaben im B-Plan nicht eigentlich gemacht werden?
Wenn diese Angaben (GRZ) im B-Plan nicht vorhanden sind, würde dann nicht eigentlich §17 BauNVO gelten?
Ein letzter Punkt: Wir wollen eine kleine Gartenhütte bauen, die etwa 6,2m² messen würde (für Rasenmäher, Besen etc.). Beim Bauamt meinte man, dass es ein Gesetz gebe, welches Bauten von unter 5m² genehmigungsfrei zulassen würde. Ich habe mir einen Wolf nach diesem Gesetzt gesucht. Das was ich finde ist §62 BauO, in dem es heißt, dass eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m² genehmigungsfrei sind.
Entschuldigt bitte diesen langen Beitrag, aber vielleicht kann ja der ein oder andere ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Beim Bauamt habe ich das Gefühl, wir spielen ein Frage-Antwort-Spiel und keiner macht genaue Angaben, die auch schriftlich belegt werden können.
Wir möchten das Maximum herausschlagen, da uns klar ist, dass wir nicht alles bauen dürfen, was uns so vorschwebt. Aber das notwendige, wie 2 Stellplätze und eine Garage brauchen wir schon.
Danke und Grüße
A.
Unzureichender B-Plan, keine konkreten Äußerungen vom Bauamt
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