mardi 9 septembre 2014

LBO RLP "Vollgeschossigkeit" des OG (die 2.) ?

Mittlerweile habe ich gelernt, dass die 2/3 Regel auch für Staffelgeschosse/Flachdächer gilt.



(1)

Müssen zum Erreichen der Vollgeschossigkeit die 2/3 der Bruttofläche des EG tatsächlich überbaut sein, d.h. die entsprechende OG Fläche genau über 2/3 der EG-Fläche liegen? Oder reicht es, wenn die entsprechenden Fläche einfach "irgendwo existiert“, also z.B. bei EG/OG als zwei länger gezogene Quader, von denen das OG um 90° versetzt nur halb auf dem EG aufliegt?



(2)

Wenn im EG eine Garage in den Baukörper integriert ist, wird deren Fläche dann auch mitgezählt, oder muss nur 2/3 der Brutto-Wohnfläche erreicht werden?





LBO RLP "Vollgeschossigkeit" des OG (die 2.) ?

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