Hallo zusammen,
unser DG wird gemäß Bebauungsplan als Staffelgeschoss mit Flachdach ausgeführt. Es ist laut LBO BW kein Vollgeschloss, darf somit keine 75% der Grundfläche ausmachen.
Auf diese Weise haben wir eine nette Dachterrasse. Die Frage ist nun, welche Formen der Überdachung erlaubt sind. Ist jegliche feste Überdachung (unabhängig von Höhe bzw. Material/Transparenz) durch die 75%-Regel ausgeschlossen?
Danke und Gruß,
Jim
unser DG wird gemäß Bebauungsplan als Staffelgeschoss mit Flachdach ausgeführt. Es ist laut LBO BW kein Vollgeschloss, darf somit keine 75% der Grundfläche ausmachen.
Auf diese Weise haben wir eine nette Dachterrasse. Die Frage ist nun, welche Formen der Überdachung erlaubt sind. Ist jegliche feste Überdachung (unabhängig von Höhe bzw. Material/Transparenz) durch die 75%-Regel ausgeschlossen?
Danke und Gruß,
Jim
LBO BW: Erlaubte Überdachung Dachterrasse
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