Hallo,
heute hat die Steuer mir einen Großteil meiner Handwerkerleistungen gekürzt.
Einmal weil mein Handwerker zB. geschrieben hat "Verputzen von Wänden" und daran nicht ersichtlich sei, daß dieses nur die Arbeitsleistung sei. Wenn er bei dem qm-Preis das Material noch mit drin gehabt hätte, dann wäre er aber ganz schön billig :mega_lol: egal - er wird mir korrigierte Rechnungen zukommen lassen, auf denen "Reine Arbeitsleistung" steht.
Aber mir wurden auch die Arbeitskosten für die Erstellung von Stalltoren gestrichen, da diese "außerhalb des Privathaushalts erbracht wurden"...
Die Suche im Internet sagt mir, daß die Steuerermäßigung auf Handwerkerleistungen auch durchaus für Nebengebäude gültig ist ("begrenzt durch die Grundstücksgrenze").
Ich habe auch kein Gewerbe, welches den Stall benutzt. Von daher sind die Stalltore m.E. durchaus meinem Privathaushalt zuzuordnen.
Andere Meinungen?
Gruß,
Martin
heute hat die Steuer mir einen Großteil meiner Handwerkerleistungen gekürzt.
Einmal weil mein Handwerker zB. geschrieben hat "Verputzen von Wänden" und daran nicht ersichtlich sei, daß dieses nur die Arbeitsleistung sei. Wenn er bei dem qm-Preis das Material noch mit drin gehabt hätte, dann wäre er aber ganz schön billig :mega_lol: egal - er wird mir korrigierte Rechnungen zukommen lassen, auf denen "Reine Arbeitsleistung" steht.
Aber mir wurden auch die Arbeitskosten für die Erstellung von Stalltoren gestrichen, da diese "außerhalb des Privathaushalts erbracht wurden"...
Die Suche im Internet sagt mir, daß die Steuerermäßigung auf Handwerkerleistungen auch durchaus für Nebengebäude gültig ist ("begrenzt durch die Grundstücksgrenze").
Ich habe auch kein Gewerbe, welches den Stall benutzt. Von daher sind die Stalltore m.E. durchaus meinem Privathaushalt zuzuordnen.
Andere Meinungen?
Gruß,
Martin
Handwerkerleistung am Nebengebäude nicht von Steuer anerkannt
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire