Hallo zusammen!
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jmd. bei der Vorstellung helfen könnte, wie wir bei den vorbereitenden Maßnahmen für die Erstellung unserer Bodenplatte für unser EFH mit Garage vorgehen müssen.
Wir haben in einem Neubaugebiet ein Grundstück gekauft. Die Grundstücke wurden vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen vermessen und verkauft. Die Erschließung ist mittlerweile abgeschlossen. Grenzsteine wurden nach der Erschließung keine gesetzt. Dies war von Seiten der Gesellschaft auch nicht geplant.
Wir werden auf dem Grundstück ein EFH mit Garage bauen. Eine Seite der Garage als Grenzbebauung zu unserem Nachbarn.
Und nun zu meinem laienhaften Gedankenwirwar. Entschuldigt, falls ich mich fachlich nicht korrekt ausdrücke.
Für die Erdarbeiten und die Erstellung der Bodenplatte benötigen wir ja eine Grobabsteckung (für die Erdarbeiten) und eine Feinabsteckung (für die Bodenplatte). Nun haben wir ja keine Grenzsteine, die eine exakte Orientierung ermöglichen.
Deshalb stellen sich mir folgende Fragen:
Welche Informationen benötigt der Vermesser für die Grob-/Feineinmessung? Muss das Grundstück nochmal exakt vermessen und Grenzsteine gesetzt werden? Oder erfolgt die Vermessung/Einmessung heutzutage mittels anderer Techniken?
Bei der Grenzbebauung der Garage möchte ich selbstverständlich sicher gehen, dass die Garage nicht auf dem Grundstück meines Nachbarn steht. Geht das nur mittels Grenzsteinen? Wenn wir unser Grundstück nach dem Hausbau einfrieden möchten, benötigen wir dann nochmal einen Vermesser, um die genauen Grenzverläufe aller Grundstücksseiten feststellen zu lassen oder braucht man genau dafür die Grenzsteine?
Ich lese allerdings auch häufig, dass Grenzsteine und viele Bagger in Neubaugebieten nicht unbedingt die besten Freunde sind.
Wie ihr seht, habe ich das komplexe Thema noch nicht durchdrungen und freue mich über jede Erklärung
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jmd. bei der Vorstellung helfen könnte, wie wir bei den vorbereitenden Maßnahmen für die Erstellung unserer Bodenplatte für unser EFH mit Garage vorgehen müssen.
Wir haben in einem Neubaugebiet ein Grundstück gekauft. Die Grundstücke wurden vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen vermessen und verkauft. Die Erschließung ist mittlerweile abgeschlossen. Grenzsteine wurden nach der Erschließung keine gesetzt. Dies war von Seiten der Gesellschaft auch nicht geplant.
Wir werden auf dem Grundstück ein EFH mit Garage bauen. Eine Seite der Garage als Grenzbebauung zu unserem Nachbarn.
Und nun zu meinem laienhaften Gedankenwirwar. Entschuldigt, falls ich mich fachlich nicht korrekt ausdrücke.
Für die Erdarbeiten und die Erstellung der Bodenplatte benötigen wir ja eine Grobabsteckung (für die Erdarbeiten) und eine Feinabsteckung (für die Bodenplatte). Nun haben wir ja keine Grenzsteine, die eine exakte Orientierung ermöglichen.
Deshalb stellen sich mir folgende Fragen:
Welche Informationen benötigt der Vermesser für die Grob-/Feineinmessung? Muss das Grundstück nochmal exakt vermessen und Grenzsteine gesetzt werden? Oder erfolgt die Vermessung/Einmessung heutzutage mittels anderer Techniken?
Bei der Grenzbebauung der Garage möchte ich selbstverständlich sicher gehen, dass die Garage nicht auf dem Grundstück meines Nachbarn steht. Geht das nur mittels Grenzsteinen? Wenn wir unser Grundstück nach dem Hausbau einfrieden möchten, benötigen wir dann nochmal einen Vermesser, um die genauen Grenzverläufe aller Grundstücksseiten feststellen zu lassen oder braucht man genau dafür die Grenzsteine?
Ich lese allerdings auch häufig, dass Grenzsteine und viele Bagger in Neubaugebieten nicht unbedingt die besten Freunde sind.
Wie ihr seht, habe ich das komplexe Thema noch nicht durchdrungen und freue mich über jede Erklärung
Grobeinmessung / Vermessung Grundstück
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