Guten Tag,
vor 4 Jahren wurden in einem Neubau Fenster eingebaut von denen nun eines (FESTVERGLAST) Wasser in den
Innenraum durchlässt. Nun die Frage ob dieses Fenster zum Bauwerk gehört und damit 5 Jahre Gewährleistung nach BGB hat
oder ob die ganz normalen 2 Jahre hier greifen?
schon einmal vielen Dank!
vor 4 Jahren wurden in einem Neubau Fenster eingebaut von denen nun eines (FESTVERGLAST) Wasser in den
Innenraum durchlässt. Nun die Frage ob dieses Fenster zum Bauwerk gehört und damit 5 Jahre Gewährleistung nach BGB hat
oder ob die ganz normalen 2 Jahre hier greifen?
schon einmal vielen Dank!
Gewährleistung 2 oder 5 jahre bei Fenstern (festverglast)
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