vendredi 12 septembre 2014

Gewährleistung 2 oder 5 jahre bei Fenstern (festverglast)

Guten Tag,



vor 4 Jahren wurden in einem Neubau Fenster eingebaut von denen nun eines (FESTVERGLAST) Wasser in den

Innenraum durchlässt. Nun die Frage ob dieses Fenster zum Bauwerk gehört und damit 5 Jahre Gewährleistung nach BGB hat

oder ob die ganz normalen 2 Jahre hier greifen?



schon einmal vielen Dank!





Gewährleistung 2 oder 5 jahre bei Fenstern (festverglast)

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