Ich ließ im Außenbereich meines Wohnhauses 250 m2 Natursteinplatten verlegen, nämlich auf Garagenzufahrt, Terrasse, Parkfläche und Gehwege. Da ich Wert auf Qualität lege, ließ ich alles auf Bodenplatten mit Bewehrungen verlegen.
Mir fiel gleich zu Beginn auf, dass die ausführende Firma darauf aus war, mit möglichst wenig Arbeit möglichst viel zu verdienen. So stellte ich z. B. fest, dass die Bewehrungsmatten für die Betonplatten kurz vor dem Betonieren einfach auf den Kiesboden gelegt wurden, ohne Abstandshalter, Unterstützungen etc. Der Auftragnehmer sagte bzgl. meiner Bedenken, seine Firma mache dies immer so. Beim Betonieren würde er mit Gummistiefeln im Beton herumwaten und die Bewehrungsmatten mit den Fingern hochziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie Bewehrungsmatten, auf denen gegangen wird, in der richtigen, erhöhten Position bleiben sollen.
Im betr. Rechtsstreit behauptete der Auftragnehmer, für die Verwendung von Abstandshaltern gäbe es keine Vorschrift. Sofern die Bewehrungsmatten im Beton gleichmäßig verteilt seien, wäre es egal, ob Abstandshalter verwendet wurden oder nicht.
Ich bin der Meinung, dass in diesem Fall die Bewehrungsmatten im Transportbeton unkontrolliert zu Boden sinken konnten und dass zumindest die unterste Matte so gut wie keine Betonüberdeckung hat.
Ich könnte nun verlangen, dass Kernbohrungen oder eine Durchstahlungsprüfung durchgeführt wird. Aber dieser Aufwand wäre nicht nötig, wenn ich den Beweis hätte, dass Abstandshalter nicht nur verwendet werden sollen, sondern nach den Regeln der Technik verwendet werden müssen.
Im DBV-Merkblatt 3, Abstandshalter, steht zwar einiges über Betondeckung und Bewehrung nach DIN 1045, aber ich bin kein Bauexperte und konnte in dieser DIN keine zwingende Vorschrift finden.
Noch eine Frage
Muss im Außenbereich, d. h. Feuchtebereich, unter Betonplatten keine Folie eingebracht werden? Ist es fachlich in Ordnung, Stahlbetonplatten direkt auf einem verdichteten Untergrund, bestehend aus Kies und Erde aufzubringen?
Mir fiel gleich zu Beginn auf, dass die ausführende Firma darauf aus war, mit möglichst wenig Arbeit möglichst viel zu verdienen. So stellte ich z. B. fest, dass die Bewehrungsmatten für die Betonplatten kurz vor dem Betonieren einfach auf den Kiesboden gelegt wurden, ohne Abstandshalter, Unterstützungen etc. Der Auftragnehmer sagte bzgl. meiner Bedenken, seine Firma mache dies immer so. Beim Betonieren würde er mit Gummistiefeln im Beton herumwaten und die Bewehrungsmatten mit den Fingern hochziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie Bewehrungsmatten, auf denen gegangen wird, in der richtigen, erhöhten Position bleiben sollen.
Im betr. Rechtsstreit behauptete der Auftragnehmer, für die Verwendung von Abstandshaltern gäbe es keine Vorschrift. Sofern die Bewehrungsmatten im Beton gleichmäßig verteilt seien, wäre es egal, ob Abstandshalter verwendet wurden oder nicht.
Ich bin der Meinung, dass in diesem Fall die Bewehrungsmatten im Transportbeton unkontrolliert zu Boden sinken konnten und dass zumindest die unterste Matte so gut wie keine Betonüberdeckung hat.
Ich könnte nun verlangen, dass Kernbohrungen oder eine Durchstahlungsprüfung durchgeführt wird. Aber dieser Aufwand wäre nicht nötig, wenn ich den Beweis hätte, dass Abstandshalter nicht nur verwendet werden sollen, sondern nach den Regeln der Technik verwendet werden müssen.
Im DBV-Merkblatt 3, Abstandshalter, steht zwar einiges über Betondeckung und Bewehrung nach DIN 1045, aber ich bin kein Bauexperte und konnte in dieser DIN keine zwingende Vorschrift finden.
Noch eine Frage
Muss im Außenbereich, d. h. Feuchtebereich, unter Betonplatten keine Folie eingebracht werden? Ist es fachlich in Ordnung, Stahlbetonplatten direkt auf einem verdichteten Untergrund, bestehend aus Kies und Erde aufzubringen?
Bodenplatten aus Stahlbeton ohne Abstandshalter!
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire