jeudi 18 septembre 2014

Blockbohlenhaus für Geräte (mit Baugenehmigung): Bauleiter zwingend notwendig?

Hallo,



wir wollen ein Blockbohlenhaus setzen für unsere Gartengeräte, Gartenstühle, Fahrräder usw.

Da dieses leider 1qm zu groß ist haben wir vorsichtshalber einen Bauantrag (Sachsen) gestellt, dieser wurde uns genehmigt und die Genehmigung liegt uns nun vor.



Das Ausschachten, die Borde in Beton für den Untergrund und das Aufstellen der Hütte machen wir selbst - das sollte in 3-4 Tagen erledigt sein. Nun lag jedoch der Baugenehmigung eine Baubeginnsanzeige bei, die zurückgesendet werden soll zusammen mit einer Bauleitererklärung. Muss man hier bei so einem Bauvorhaben wirklich einen Bauleiter eintragen bzw. kann man sich hier eventuell selbst eintragen (Dipl.-Ing. vorhanden - nur auf anderem Gebiet ;-) )?

Die Hütte ist vorgefertigt aus einem Baumarkt, Borde in Beton setzen ist eigentlich auch kein Problem :-)



Alternativ hätten wir die Baubeginnsanzeige weggelassen und dann nur nach 4 Tagen dann die "Anzeige zur Aufnahme der Nutzung" versendet - kann es danach noch Ärger geben?



Viele Grüße,

Tim





Blockbohlenhaus für Geräte (mit Baugenehmigung): Bauleiter zwingend notwendig?

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