Mein erster Beitrag, darum erst ein mal :winken an alle Forumsmitglieder.
Ich lese schon eine Weile sowohl beruflich, als auch als privater Bauherr mit.
Nun möchte ich mich mit einer Problematik an die Runde wenden, zu der ich bei meiner bisherigen Recherche keine sichere Antwort gefunden habe.
Wir sollen für einen öffentlichen Bau (Förderschule) Fluchtbrücken mit absturzsichernden Geländern bauen. Die Geländer sollen Ausfachungen aus Acrylplatten erhalten - gemäß Aussage Architekt alles in Ordnung. Nach meinem bisherigen Wissen, ist Acryl für diese Anwendung bauaufsichtlich nicht zugelassen. In diversen Produktbeschreibungen der Hersteller werden als mögliche Anwendungen auch Balkonverkleidungen und Treppengeländer genannt. Teilweise gibt es aber auch Hinweise, dass keine ETB-Prüfung vorliegt und ZiE erforderlich ist.
Anfrage bei Herstellern und Lieferanten laufen schon, bisher jedoch ohne befriedigende Antwort.
(btw: Evonik verlangt 1,99/min für telefonische Anwendungsberatung :biggthumpup:)
Als nächtes werde ich beim Architekten die Vorlage einer Zulassung anfragen. Ich möchte nur ungern "ins offene Messer" laufen. Daher meine Frage:
Kann mir jemand meinen Standpunkt bestätigen oder widerlegen (möglichst mit Quelle)?
Ich lese schon eine Weile sowohl beruflich, als auch als privater Bauherr mit.
Nun möchte ich mich mit einer Problematik an die Runde wenden, zu der ich bei meiner bisherigen Recherche keine sichere Antwort gefunden habe.
Wir sollen für einen öffentlichen Bau (Förderschule) Fluchtbrücken mit absturzsichernden Geländern bauen. Die Geländer sollen Ausfachungen aus Acrylplatten erhalten - gemäß Aussage Architekt alles in Ordnung. Nach meinem bisherigen Wissen, ist Acryl für diese Anwendung bauaufsichtlich nicht zugelassen. In diversen Produktbeschreibungen der Hersteller werden als mögliche Anwendungen auch Balkonverkleidungen und Treppengeländer genannt. Teilweise gibt es aber auch Hinweise, dass keine ETB-Prüfung vorliegt und ZiE erforderlich ist.
Anfrage bei Herstellern und Lieferanten laufen schon, bisher jedoch ohne befriedigende Antwort.
(btw: Evonik verlangt 1,99/min für telefonische Anwendungsberatung :biggthumpup:)
Als nächtes werde ich beim Architekten die Vorlage einer Zulassung anfragen. Ich möchte nur ungern "ins offene Messer" laufen. Daher meine Frage:
Kann mir jemand meinen Standpunkt bestätigen oder widerlegen (möglichst mit Quelle)?
Acryl/PC bauaufsichtlich zugelassen?
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