Hallo zusammen,
Es geht um einen Neubau eines RMH, welches von einem Bauträger gekauft wurde.
Wie der Titel schon sagt, möchte mein Bauträger zunächst die Abnahme durchführen, dann ca. 3 Wochen später die Übergabe. Wie gesagt, es handelt sich nicht um eine Vorabnahme oder ähnliches. Ich habe bereits folgenden Link zu dem Thema gefunden: http://ift.tt/1tBRu7i
Rechtens scheint das also eher nicht zu sein. Was mir dabei insbesondere Sorgen macht, ist die Beweislastumkehr für Mängel, die bei der Abnahme vorgelegen haben. Wie soll ich beweisen, dass ein Mangel schon bei der Abnahme vorgelegen hat, wenn zwischenzeitlich noch wochenlang Handwerker im Haus waren.
Die Abnahme war zunächst für gestern, den 10.09. vorgesehen, die Übergabe für den 01.10. Da aber im Keller der Estrich neu gemacht wurde, gibt es im Haus noch keinen Strom, Steckdosen und Schalter sind nicht montiert, FBH ist noch nicht einsatzbereit, ... kurz: Ich habe die Abnahme verweigert.
Das Problem ist aber nur aufgeschoben, jetzt soll am 01.10. Abnahme und ab ca. 24.10. Übergabe sein. Zugesicherte Fertigstellung ist der 30.10., also noch etwas Zeit.
Der Bauträger ist eine sehr sehr große Wohnungsgesellschaft, die quasi städtisch ist. Die Gefahr, über's Ohr gehauen zu werden, ist eher gering. Allerdings meint der Bauträger offenbar, der Vertrauensvorschuss sei so groß, dass Käufer unfertige Häuser abnehmen und auf wesentliche Käuferrechte verzichten würden.
Im Kaufvertrag steht: "Nach Abnahme ist das Einfamilienwohnhaus und der Kfz-Stellplatz dem Erwerber Zug um Zug gegen Zahlung der bis dahin fälligen Kaufpreisraten zu übergeben."
"Nach Abnahme" ist ja nicht gerade präzise.
Wie kann ich vorgehen, wenn der BT weiterhin auf diese Abfolge besteht? Oder soll ich die Beschneidung meiner Rechte einfach ignorieren, und das Spiel mitmachen?
Es geht um einen Neubau eines RMH, welches von einem Bauträger gekauft wurde.
Wie der Titel schon sagt, möchte mein Bauträger zunächst die Abnahme durchführen, dann ca. 3 Wochen später die Übergabe. Wie gesagt, es handelt sich nicht um eine Vorabnahme oder ähnliches. Ich habe bereits folgenden Link zu dem Thema gefunden: http://ift.tt/1tBRu7i
Rechtens scheint das also eher nicht zu sein. Was mir dabei insbesondere Sorgen macht, ist die Beweislastumkehr für Mängel, die bei der Abnahme vorgelegen haben. Wie soll ich beweisen, dass ein Mangel schon bei der Abnahme vorgelegen hat, wenn zwischenzeitlich noch wochenlang Handwerker im Haus waren.
Die Abnahme war zunächst für gestern, den 10.09. vorgesehen, die Übergabe für den 01.10. Da aber im Keller der Estrich neu gemacht wurde, gibt es im Haus noch keinen Strom, Steckdosen und Schalter sind nicht montiert, FBH ist noch nicht einsatzbereit, ... kurz: Ich habe die Abnahme verweigert.
Das Problem ist aber nur aufgeschoben, jetzt soll am 01.10. Abnahme und ab ca. 24.10. Übergabe sein. Zugesicherte Fertigstellung ist der 30.10., also noch etwas Zeit.
Der Bauträger ist eine sehr sehr große Wohnungsgesellschaft, die quasi städtisch ist. Die Gefahr, über's Ohr gehauen zu werden, ist eher gering. Allerdings meint der Bauträger offenbar, der Vertrauensvorschuss sei so groß, dass Käufer unfertige Häuser abnehmen und auf wesentliche Käuferrechte verzichten würden.
Im Kaufvertrag steht: "Nach Abnahme ist das Einfamilienwohnhaus und der Kfz-Stellplatz dem Erwerber Zug um Zug gegen Zahlung der bis dahin fälligen Kaufpreisraten zu übergeben."
"Nach Abnahme" ist ja nicht gerade präzise.
Wie kann ich vorgehen, wenn der BT weiterhin auf diese Abfolge besteht? Oder soll ich die Beschneidung meiner Rechte einfach ignorieren, und das Spiel mitmachen?
Abnahme und Übergabe getrennt
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