Hallo,
nach dem Bauantrag für eine Garage erhielten wir vom Bauaufsichtsamt die Aufforderung einen Grundbuchauszug für Flur , Flurstück zur Eintragung einer Überbaulast vorzulegen. Dies erschien uns schon merkwürdig, da dem Bauantrag selbstverständlich der Grundbuchauszug unseres Grundstücks beilag, wobei es sich allerdings um ein völlig anderes Flurstück handelt. Daher beantragten wir beim Amtsgericht den geforderten Auszug und erhielten die Rückmeldung, eine Vollmacht des Eigentümers vorzulegen. Bei persönlicher Nachfrage bei der Stadtverwaltung erfuhren wir dann erstmals, dass es sich bei diesem Flurstück um einen Weg der Stadt handelt.
1959 erbte mein Vater dieses Grundstück von seinem Vater und hat 1960 sein Haus darauf gebaut. Wir erbten 2004 dann dieses Grundstück und das Haus von meinem Vater. Nie in den mittlerweile 56 Jahren war jemand aus der Familie bekannt, dass quer durch den Garten ein öffentlicher Weg von ca. 1,5 x 23 m verläuft, der zudem das Grundstück komplett durchtrennt. Demnach müsste doch eigentlich unser Grundstück aus 2 Flurstücken bestehen, was aber angeblich nicht der Fall ist. Es handelt sich um ein Eckgrundstück, der Weg verläuft von einer Straßenseite diagonal durch unseren Garten und endet an einem ebenfalls im städtischen Besitz befindlichen Grundstück. Für diesen Weg existiert keine Grenzmarkierung und es erfolgte zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch darauf, geschweige denn die Pflege.
Uns wurde im Gespräch der Vorschlag gemacht, den Weg zu kaufen, wozu wir auch bereit gewesen wären. Dann allerdings teilte uns die Stadtverwaltung dann mit, dass sich exakt unter diesem Weg eine Kanalleitung befindet. Welche Wässer durch diesen Kanal laufen konnte uns auch auf viele Nachfragen und einer Ortsbesichtigung nicht gesagt werden. Auf eigene Kosten beauftragten wir ein Unternehmen, das immerhin feststellen konnte, dass in diesen Kanal kein Abwasser mehr geleitet wird. Dazu war die Stadt als Eigentümer leider nicht in der Lage.
Um unser Bauvorhaben noch verwirklichen zu können, unterbreiteten wir der Stadt den Vorschlag, dass wir im Falle einer notwendigen Instandsetzung dieses Kanals die Mehrkosten einer Umverlegung gegenüber einer Reparatur oder Erneuerung übernehmen und mit einer entsprechenden Baulasteintragung oder privatrechtlicher Vereinbarung einverstanden sind. Obwohl dieser Kompromiss ja wohl kein finanzielles Risiko für die Stadt beinhaltet, wurde er nicht akzeptiert bzw. wurden uns Voraussetzungen für die Zustimmung auferlegt, die die Baukosten verdoppeln könnten.
Demnach können wir die städtische Parzelle für 50,-- /qm (also zum Baulandpreis) kaufen, dürfen aber nur darauf bauen, wenn wir die vorhandene Kanalleitung vor Baubeginn auf eigene Kosten verlegen lassen. Das heißt für uns, dass wir der Stadt ohne zwingenden Grund eine neue Kanalleitung finanzieren sollen, obwohl die alte Leitung völlig intakt ist.
Lohnt es sich, diesen Bedingungen zu widersprechen oder kämpfen wir gegen Windmühlen? Auf keinen Fall werden wir allerdings die Parzelle zum Preis für Bauland kaufen, auf dem wir dann gar nicht oder nur mit ganz enormen Zusatzkosten bauen dürften. Nach meinem subjektiven Rechtsempfinden kaufe ich mit dem Grundstück doch nicht auch den Kanal, der bleibt doch wohl im Besitz der Stadt, die demnach auch in Zukunft für die Instandhaltung, Reparatur oder Erneuerung zuständig ist, oder?
nach dem Bauantrag für eine Garage erhielten wir vom Bauaufsichtsamt die Aufforderung einen Grundbuchauszug für Flur , Flurstück zur Eintragung einer Überbaulast vorzulegen. Dies erschien uns schon merkwürdig, da dem Bauantrag selbstverständlich der Grundbuchauszug unseres Grundstücks beilag, wobei es sich allerdings um ein völlig anderes Flurstück handelt. Daher beantragten wir beim Amtsgericht den geforderten Auszug und erhielten die Rückmeldung, eine Vollmacht des Eigentümers vorzulegen. Bei persönlicher Nachfrage bei der Stadtverwaltung erfuhren wir dann erstmals, dass es sich bei diesem Flurstück um einen Weg der Stadt handelt.
1959 erbte mein Vater dieses Grundstück von seinem Vater und hat 1960 sein Haus darauf gebaut. Wir erbten 2004 dann dieses Grundstück und das Haus von meinem Vater. Nie in den mittlerweile 56 Jahren war jemand aus der Familie bekannt, dass quer durch den Garten ein öffentlicher Weg von ca. 1,5 x 23 m verläuft, der zudem das Grundstück komplett durchtrennt. Demnach müsste doch eigentlich unser Grundstück aus 2 Flurstücken bestehen, was aber angeblich nicht der Fall ist. Es handelt sich um ein Eckgrundstück, der Weg verläuft von einer Straßenseite diagonal durch unseren Garten und endet an einem ebenfalls im städtischen Besitz befindlichen Grundstück. Für diesen Weg existiert keine Grenzmarkierung und es erfolgte zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch darauf, geschweige denn die Pflege.
Uns wurde im Gespräch der Vorschlag gemacht, den Weg zu kaufen, wozu wir auch bereit gewesen wären. Dann allerdings teilte uns die Stadtverwaltung dann mit, dass sich exakt unter diesem Weg eine Kanalleitung befindet. Welche Wässer durch diesen Kanal laufen konnte uns auch auf viele Nachfragen und einer Ortsbesichtigung nicht gesagt werden. Auf eigene Kosten beauftragten wir ein Unternehmen, das immerhin feststellen konnte, dass in diesen Kanal kein Abwasser mehr geleitet wird. Dazu war die Stadt als Eigentümer leider nicht in der Lage.
Um unser Bauvorhaben noch verwirklichen zu können, unterbreiteten wir der Stadt den Vorschlag, dass wir im Falle einer notwendigen Instandsetzung dieses Kanals die Mehrkosten einer Umverlegung gegenüber einer Reparatur oder Erneuerung übernehmen und mit einer entsprechenden Baulasteintragung oder privatrechtlicher Vereinbarung einverstanden sind. Obwohl dieser Kompromiss ja wohl kein finanzielles Risiko für die Stadt beinhaltet, wurde er nicht akzeptiert bzw. wurden uns Voraussetzungen für die Zustimmung auferlegt, die die Baukosten verdoppeln könnten.
Demnach können wir die städtische Parzelle für 50,-- /qm (also zum Baulandpreis) kaufen, dürfen aber nur darauf bauen, wenn wir die vorhandene Kanalleitung vor Baubeginn auf eigene Kosten verlegen lassen. Das heißt für uns, dass wir der Stadt ohne zwingenden Grund eine neue Kanalleitung finanzieren sollen, obwohl die alte Leitung völlig intakt ist.
Lohnt es sich, diesen Bedingungen zu widersprechen oder kämpfen wir gegen Windmühlen? Auf keinen Fall werden wir allerdings die Parzelle zum Preis für Bauland kaufen, auf dem wir dann gar nicht oder nur mit ganz enormen Zusatzkosten bauen dürften. Nach meinem subjektiven Rechtsempfinden kaufe ich mit dem Grundstück doch nicht auch den Kanal, der bleibt doch wohl im Besitz der Stadt, die demnach auch in Zukunft für die Instandhaltung, Reparatur oder Erneuerung zuständig ist, oder?
Kanalüberbauung
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