samedi 25 juillet 2015

Erneuerung Rohrleitungen Wasser im Altbau

Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Jahren meine beiden Bäder nacheinander saniert. Der Fehler den ich dabei begangen habe - das ist mir jetzt auch 100%ig klar - war, dass ich dabei nicht gleich auch die alten verzinkten Rohre erneuert habe. Wie auch immer...
Jetzt muss das nachgeholt werden. Es gibt für mich im Grunde 3 Varianten:
1.) Rohrinnensanierung (Reinigung auf eine Art Sandstrahlen und anschließend beschichten): Das Verfahren wird relativ häufig als nicht zulässig angesehen. Man könnte meinen, "es streiten sich die Geister". Ich habe mir hier bereits ein Angebot machen lassen und mich anschließend dagegen entschieden. Für vergleichsweise viel Geld bleiben letztendlich doch für mich zu viele Fragezeichen offen bzw. es gibt zu viele Unsicherheiten.
2.) Alte Rohre einfach austauschen: Fliesen weg, Wände aufstemmen, alte Rohre raus, Neue rein, verputzen und verfliesen. Diese Lösung mit aus meiner Sicht größtem Aufwand ist für mich auch eher ungünstig, da ich die Fliesen nicht mehr bekomme und nicht genug Reserve dafür übrig habe.
3.) Jetzt kommt im Grunde die Frage: Es bestünde für mich die Möglichkeit, die Rohre auf den jeweils anderen Seiten der Badezimmerwände zu verlegen und an den Entnahmestellen einfach Bohrungen vorzunehmen. Dann lägen alle Leitungen unter Putz nicht im Bad sondern in den benachbarten Räumen (Flur, Gästezimmer, Arbeitszimmer). Ich gehe im Moment davon aus, dass das Ganze technisch möglich ist. Die Frage ist, ob es Argumente dagegen gibt oder irgendein Regelwerk besagt, dass so etwas nicht zulässig ist. Diese Lösung hätte den Vorteil
... dass ich in Ruhe alles selber vorbereiten könnte (z.B. Schlitze für die Rohre anfertigen, alle Rohre außerhalb der Bäder freilegen usw.) und
... dass ich an die Bäder nicht großartig ran muss, zumindest nicht an die Fliesen.

Die genannten Räume sollen ohnehin saniert werden. Es wäre also nicht gar so tragisch, einige der Wände aufzustemmen.

Kann zu meiner Idee jemand etwas sagen? Ist das zulässig? Spricht etwas dagegen? Oder gibt es sonst Anmerkungen dazu?

Besten Gruß
andberk


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