Hallo zusammen,
bei mir wurden inzwischen Wasserleitungen verlegt. Ich habe dazu ein paar Detailfragen.
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Muss die Dämmung der Rohrleitung dicht am Rohr anliegen? Müssen die Stöße zwischen den Dämmrohren verklebt sein (z.B. damit die Ausgleichsschüttung nicht reinrieseln kann)? Muss die Dämmung dicht am Außendurchmesser des Rohres anliegen, oder darf da ca. 0,5cm Luft sein?
Desweiteren habe ich so meine Probleme beim den vorgeschriebenen Dämm-Anforderungen. In einem Vorabzug des "Energieeinsparnachweises" für mein EFH wird zum Thema Dämmstärken auf die Tabelle nach Anhang 5 der EnEV verwiesen. Verstehe ich folgendes richtig:
Beispiel: Eine Warmwasserleitung zur Küche liegt auf dem Rohfußboden des Erdgeschosses liegt. Wenn sich unter dem Erdgeschoss ein beheizter Raum befindet, dann muss die Warmwasserleitung bei einem Durchmesser bis 22mm nur mit 50% von 20mm WLG035 Dämmung versehen werden. Sobald ein unbeheizter Raum darunter liegt, müssen es dann 100% von 20mm WLG035 sein.
Was macht man an den Befestigungsschellen für die Rohre, die im Leitungsschacht laufen? Die Dämmung musste dort ja aufgeschnitten werden. Von vorne wurde der halbe Rohrumfang gedämmt, aber hinten ist das Rohr ungedämmt: Da ist nur das Klebeband drüber. Ist das "sauber", so dass ich mir z.B. wegen Kondenswasserbildung an einer Kaltwasserleitung und Wärmeverlust an einer Warmwasserleitung keine Sorgen machen muss?
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Grüße von Oli
bei mir wurden inzwischen Wasserleitungen verlegt. Ich habe dazu ein paar Detailfragen.
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Muss die Dämmung der Rohrleitung dicht am Rohr anliegen? Müssen die Stöße zwischen den Dämmrohren verklebt sein (z.B. damit die Ausgleichsschüttung nicht reinrieseln kann)? Muss die Dämmung dicht am Außendurchmesser des Rohres anliegen, oder darf da ca. 0,5cm Luft sein?
Desweiteren habe ich so meine Probleme beim den vorgeschriebenen Dämm-Anforderungen. In einem Vorabzug des "Energieeinsparnachweises" für mein EFH wird zum Thema Dämmstärken auf die Tabelle nach Anhang 5 der EnEV verwiesen. Verstehe ich folgendes richtig:
Beispiel: Eine Warmwasserleitung zur Küche liegt auf dem Rohfußboden des Erdgeschosses liegt. Wenn sich unter dem Erdgeschoss ein beheizter Raum befindet, dann muss die Warmwasserleitung bei einem Durchmesser bis 22mm nur mit 50% von 20mm WLG035 Dämmung versehen werden. Sobald ein unbeheizter Raum darunter liegt, müssen es dann 100% von 20mm WLG035 sein.
Was macht man an den Befestigungsschellen für die Rohre, die im Leitungsschacht laufen? Die Dämmung musste dort ja aufgeschnitten werden. Von vorne wurde der halbe Rohrumfang gedämmt, aber hinten ist das Rohr ungedämmt: Da ist nur das Klebeband drüber. Ist das "sauber", so dass ich mir z.B. wegen Kondenswasserbildung an einer Kaltwasserleitung und Wärmeverlust an einer Warmwasserleitung keine Sorgen machen muss?
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Grüße von Oli
Dämmung von Rohrleitungen
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