samedi 18 juillet 2015

Baugenehmigung widerspricht Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Hallo Freunde,

folgende Frage:

Prinzipiell kann man ein EFH doch per Abgeschlossenheitsbescheinigung in 2 Wohneigentumsanteile zerlegen.
Es wird doch nicht explizit geprüft, ob das entsprechende Gebäude auch ein ZFH ist oder die beiden Wohneinheiten auch baurechtlich korrekt existieren, oder?

Habe nämlich einem Bekannten geraten, sich vor Erwerb einer Wohnung (innerhalb eines Hauses das jetzt kürzlich in 2 Wohnungsteileigentume zerlegt wurde), unbedingt die Bauakte anzuschauen und nicht nur der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu vertrauen. Er meinte ich wäre paranoid ;)

Wie ist das jetzt die Lage? Könnte mir denken, dass man gg. einen Schwarzbau erwirbt, weil es baurechtlich ein EFH ist?


Baugenehmigung widerspricht Abgeschlossenheitsbescheinigung?

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