jeudi 20 novembre 2014

Grundwasserabsenkung vorübergehend zu beantragen?

Hallo,



bei unserem Bau reicht eine offene Wasserhaltung nicht aus. Müssen für die nächsten ca. 3 Wochen eine GW-Absenkung/geschlossene Wasserhaltung anbringen. Im Internet fand ich nichts über die Genehmigungspflichtigkeit einer solchen vorübergehenden Entwässerung (komme aus NRW), nur dies:



"§ 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers

(1) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedarf das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von

Grundwasser

1. für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des

Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck,
2. für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch

genutzter Grundstücke,

soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind. [...]."





Weiß jemand mehr hierzu? Gibt es öffentliche Geldstrafen, wenn wir es nicht über den Amtsweg beantragen? Wir haben leider schon so schlechte Erfahrungen mit der Dauer von Anträgen gemacht und der Rohbau soll Ende des Jahres stehen. Sind umherliegende Bauten (ebenfalls ein paar Neubauten) vllt in der Standsicherheit gefährdet? :wow



Vielen Dank für Rückmeldung,

Bauliese





Grundwasserabsenkung vorübergehend zu beantragen?

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