Unsere Nachbarn haben eine hübsche Mauer aus L-Steinen auf die Grenze gebaut und jetzt den Boden bis auf Höhe der Mauer aufgefüllt, Höhe bis 1,30 m über gewachsenem Grund.
Anscheinend war die Mauer und Aufschüttung genehmigungsfrei (lt. letzter Novelle der LBO BaWü sind Mauern bis 2 m genehmigungsfrei, und Nachbarschaftsrecht erlaubt tote Einfriedungen bis 1,50 m Höhe).
Nachdem der Boden jetzt bis zur Mauer aufgefüllt wurde, ergibt sich eine Absturzgefahr. Müssen die jetzt einen Zaun dort hinbauen und dürfen sie das, d.h. wird die Höhe der Mauer und die des Zaunes zusammengezählt oder gilt der aufgeschüttete Boden jetzt als neues Bezugsniveau?
Anscheinend war die Mauer und Aufschüttung genehmigungsfrei (lt. letzter Novelle der LBO BaWü sind Mauern bis 2 m genehmigungsfrei, und Nachbarschaftsrecht erlaubt tote Einfriedungen bis 1,50 m Höhe).
Nachdem der Boden jetzt bis zur Mauer aufgefüllt wurde, ergibt sich eine Absturzgefahr. Müssen die jetzt einen Zaun dort hinbauen und dürfen sie das, d.h. wird die Höhe der Mauer und die des Zaunes zusammengezählt oder gilt der aufgeschüttete Boden jetzt als neues Bezugsniveau?
tote Einfriedrung / Gesamthöhe / Absturzsicherung
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