Hallo zusammen,
Erstmal was zur allgemeinen Situation - das macht das Problem verständlicher:
Ich bin Bauunternehmer und Hobby-Handwerker. Nun find ich gern Alternativen zu konventionellen Lösungen - oft des Aufwandes und der Kosten wegen. Aber auch aus purem Interesse an der Bautechnik und den schier unbegrenzten Modulationsmöglichkeiten und Kombinationsmöglichkeiten der Materialien untereinander. Improvisation und Lösungsfindung in besonderen Fällen ist ein bedeutender Geschäftszweig meines Kleinstunternehmens.
Allerdings habe ich immer mal wieder Situationen, in denen ich nicht genau weiß, ob nicht doch lieber die "Zertifizierte" Variante eingesetzt werden sollte.
Was muss ich rechtlich beachten bei Verwendung von sog. no name Produkten, um eventuellen Mängelrügen durch den AG vorzubeugen.
Kleines Beispiel: Fassadenaufbau WDVS auf verunreinigten (Umweltablagerungen) aber sehr harten Kratzputz. Ich habe die teure Grundierungsvariante verworfen und einen Billigfliesenkleber in den abgekehrten Putz eingespachtelt, aufgekämmt und frisch in frisch Styropor geklebt ( ging schneller wegen der Standzeiten) Dann habe ich eine bei Ebay erstandene Gewebeeinlage ins Systemeingebaut. (Da gibt es natürlich echt katastrophale Quallitäten aber diese ist Augenscheinlich und haptisch vergleichbar mit der Marke)
Was könnte sich aus dieser Situation im Gegensatz zum Material-System ergeben - in Bezug auf Haftung, Mängel (Beschaffenheitsvereinbarung), etc. ?
Das ich nicht auf eine Haftung des Mat-Herstellers hoffen kann, wenn ich die Systeme mische und was schief geht, ist mir schon klar, aber was gibt es noch für Fallstricke ?
Dazu sei gesagt: Es ist kein Material, DIN o.ä. vom AG vorgeschrieben.
Erstmal was zur allgemeinen Situation - das macht das Problem verständlicher:
Ich bin Bauunternehmer und Hobby-Handwerker. Nun find ich gern Alternativen zu konventionellen Lösungen - oft des Aufwandes und der Kosten wegen. Aber auch aus purem Interesse an der Bautechnik und den schier unbegrenzten Modulationsmöglichkeiten und Kombinationsmöglichkeiten der Materialien untereinander. Improvisation und Lösungsfindung in besonderen Fällen ist ein bedeutender Geschäftszweig meines Kleinstunternehmens.
Allerdings habe ich immer mal wieder Situationen, in denen ich nicht genau weiß, ob nicht doch lieber die "Zertifizierte" Variante eingesetzt werden sollte.
Was muss ich rechtlich beachten bei Verwendung von sog. no name Produkten, um eventuellen Mängelrügen durch den AG vorzubeugen.
Kleines Beispiel: Fassadenaufbau WDVS auf verunreinigten (Umweltablagerungen) aber sehr harten Kratzputz. Ich habe die teure Grundierungsvariante verworfen und einen Billigfliesenkleber in den abgekehrten Putz eingespachtelt, aufgekämmt und frisch in frisch Styropor geklebt ( ging schneller wegen der Standzeiten) Dann habe ich eine bei Ebay erstandene Gewebeeinlage ins Systemeingebaut. (Da gibt es natürlich echt katastrophale Quallitäten aber diese ist Augenscheinlich und haptisch vergleichbar mit der Marke)
Was könnte sich aus dieser Situation im Gegensatz zum Material-System ergeben - in Bezug auf Haftung, Mängel (Beschaffenheitsvereinbarung), etc. ?
Das ich nicht auf eine Haftung des Mat-Herstellers hoffen kann, wenn ich die Systeme mische und was schief geht, ist mir schon klar, aber was gibt es noch für Fallstricke ?
Dazu sei gesagt: Es ist kein Material, DIN o.ä. vom AG vorgeschrieben.
Wann ist no name Material eine Alternative ?
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