Hallo Bau-Experten!
Gibt es eine Möglichkeit eine Garage auf der Grundstücksgrenze (nur aufgrund von abfallenden Gelände an dieser Stelle!) im Mittel auch über 3m Höhe in einem Neubaugebiet zu bauen? (Der B-Plan gibt dazu keine Vorgaben.) Die Garage soll vom Haus begehbar sein und ist daher schon um 3 Stufen zum Haus abgesenkt. An der anderen Grundstückseite geht leider nicht, da sie von dort aufgrund steigendem Geländes nicht befahrbar wäre und die Grundstückbreite mit 21m, bei vorgeschriebener Firstrichtung nicht mehr hergibt. Der Nachbar möchte seine Garage auch an der gleichen Stelle auf die Grenze an unsere bauen, hat aber kein Höhenproblem, da sein Grundstück im Straßenverlauf weiter Hang abwärts liegt und damit auch Haus und Einfahrt tiefer liegen.
Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten!
Gruß, scooter.
Gibt es eine Möglichkeit eine Garage auf der Grundstücksgrenze (nur aufgrund von abfallenden Gelände an dieser Stelle!) im Mittel auch über 3m Höhe in einem Neubaugebiet zu bauen? (Der B-Plan gibt dazu keine Vorgaben.) Die Garage soll vom Haus begehbar sein und ist daher schon um 3 Stufen zum Haus abgesenkt. An der anderen Grundstückseite geht leider nicht, da sie von dort aufgrund steigendem Geländes nicht befahrbar wäre und die Grundstückbreite mit 21m, bei vorgeschriebener Firstrichtung nicht mehr hergibt. Der Nachbar möchte seine Garage auch an der gleichen Stelle auf die Grenze an unsere bauen, hat aber kein Höhenproblem, da sein Grundstück im Straßenverlauf weiter Hang abwärts liegt und damit auch Haus und Einfahrt tiefer liegen.
Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten!
Gruß, scooter.
Garagenwandhöhe auf der Grundstücksgrenze bei abfallendem Gelände
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