dimanche 30 novembre 2014

Bebauungsplanchaos

Hallo zusammen,



wir stehen vor der Entscheidung über einen Grundstückskauf (Hessen). Der schöne Bebauungsplan macht es jedoch nicht leicht.



Zunächst einmal die harten Fakten:




  • Vollgeschosse: 1

  • Satteldach

  • Drempel: bei eingeschossigen Gebäuden bis 0,85m

  • 22-38 Grad Dachneigung

  • GRZ 0,4

  • GFZ 0,6






Dann gibt es da aber noch Ergänzungen:




  • "Wenn im Rahmen der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und den Bestimmungen der HBO Dachgeschosse als zusätzliche Vollgeschosse entstehen, können diese ausnahmsweise zugelassen werden, sofern die GRZ und GFZ nicht überschritten wird".

  • "Ausnahmsweise können andere Dachformen (z.B. Pult- und Tonnendächer) zugelassen werden, wenn sie sich in die städtebauliche Situation einfügen."






In der unmittelbaren Nachbarschaft lassen sich drei Häuser mit Flachdach (Staffelgeschossbauweise) finden, alles andere sind Satteldächer.



Unser Wunsch ist eine Stadtvilla, bei der das OG nur 75% der Fläche des EG hat, um so die Vorgabe eines einzigen Vollgeschosses einhalten zu können (also auch Staffelgeschossbauweise). Dies muss so sein, da die im Bebauungsplan genannte Ausnahme für die Errichtung zweier Vollgeschosse bei einer Stadtvilla leider nicht greift, da das OG typischerweise keine Schrägen besitzt und somit keine Eigenschaft als Dachgeschoss vorliegt.



Die Frage lautet nun, ob uns die Drempelhöhe einen Strich durch die Rechnung machen kann. Gilt diese auch für das Staffelgeschoss oder ist sie nur für den kleinen "Raum" zwischen Walmdach und Decke OG anzuwenden?



Danke für eure Meinungen!



Viele Grüße,

Tiguuu





Bebauungsplanchaos

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