mercredi 26 novembre 2014

Innentreppe

Ich möchte an der Innentreppe (aus optischen und Platz Grunden) kein Treppengeländer anbringen.

Ist das baurechtlich zulässig ?

(wobei in Bauzeitschriften habe ich öfter solche Treppe ohne Geländer gesehen).



Etwa für Eigennutzung zulässig, für Fremdnutzung (z.B. Vermietung) aber nicht ?





Innentreppe

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