Ich möchte an der Innentreppe (aus optischen und Platz Grunden) kein Treppengeländer anbringen.
Ist das baurechtlich zulässig ?
(wobei in Bauzeitschriften habe ich öfter solche Treppe ohne Geländer gesehen).
Etwa für Eigennutzung zulässig, für Fremdnutzung (z.B. Vermietung) aber nicht ?
Ist das baurechtlich zulässig ?
(wobei in Bauzeitschriften habe ich öfter solche Treppe ohne Geländer gesehen).
Etwa für Eigennutzung zulässig, für Fremdnutzung (z.B. Vermietung) aber nicht ?
Innentreppe
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