Hallo allerseits,
im für unser Bauprojekt gültigen Bebauungsplan steht ein Absatz der mich etwas stutzig macht. Eventuell hat hierzu jemand ein paar erhellende Meinungen.
10. Loggien, Erker und großflächige Aufglasungen im Giebelbereich sind unzulässig.
Die Fenster sind konstruktiv zu teilen und hochrechteckig herzustellen.
Zwei Fragen die sich mir hier aufdrängen:
Vielen Dank für die Antworten und eure Hilfe!
im für unser Bauprojekt gültigen Bebauungsplan steht ein Absatz der mich etwas stutzig macht. Eventuell hat hierzu jemand ein paar erhellende Meinungen.
Zitat:
10. Loggien, Erker und großflächige Aufglasungen im Giebelbereich sind unzulässig.
Die Fenster sind konstruktiv zu teilen und hochrechteckig herzustellen.
Zwei Fragen die sich mir hier aufdrängen:
- Der Fenster-Abschnitt im Bebauungsplan bezieht sich auf alle Fenster? Es ist etwas verwirrend dass Erker und Co. generell nicht zulässig sind, aber danach im gleichen Punkt noch etwas zu den Fenstern steht.
- Darf ein Fenster mit z.B. zwei Flügeln dann auch längsrechteckig werden wenn beide Flügel jeweils hochrechteckig sind?
Vielen Dank für die Antworten und eure Hilfe!
Bebauungsplan: Fenster
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