Es begab sich einmal, dass einem anständigen, gottesfürchtigen jungen Mann allerlei Ungereimtheiten an dem Zusammenspiel von Ofen, Abgasanlage und Lüftungsgeräten in seiner neuen Wohnung auffielen. Fluchs benachrichtigte er die Miteigentümer, die Hausverwaltung und den Bauträger. Vom letzteren forderte er die Behebung der Missstände. Dann harrte er ein Dreivierteljahr der Dinge, die da kommen mochten. Es kam aber kein Ding. Schließlich ließ unser junger Streiter ein Gutachten anfertigen, welches jeden der gerügten Mängel in brutalstmöglicher Eindeutigkeit belegte. Als auch dies bei seinen Mitmenschen nicht auf Anklang stieß, verschickte der arme Tor das Gutachten an die Schornsteinfegerinnung, den BZM sowie die Bauaufsicht.
Im Bauamt besann man sich nicht lang und schon zwei Wochen später fand unser Held eine Bauaufsichtliche Verfügung vor, aus der hervorging, dass sein Ofen schwerwiegende Mängel aufweise (gleichwohl mit dem Ofen alles in Ordnung ist, hingegen der Rest des Gebäudes einfach nicht auf einen Ofen eingestellt ist) und nicht mehr betrieben werden dürfe. Bei letzterem kann man nicht widersprechen. Da es im Bauamt wohl grade wenig zu tun gab, verschickte man einen gleichlautenden Text auch noch an die Ehefrau, der weder Wohnung noch Ofen gehören und die sich zum Brennholz schleppen ohnehin immer zu fein war. Und oben drauf gab es zweimal eine Rechnung über je 150 Euro. Ohne Anhörung versteht sich.
Vermutlich muss man der Kaste der Bauträger angehören, um nach Bekanntwerden eines Mangels erstmal ein Viertel- bis halbes Jahr verhandeln zu können.
Im Bauamt besann man sich nicht lang und schon zwei Wochen später fand unser Held eine Bauaufsichtliche Verfügung vor, aus der hervorging, dass sein Ofen schwerwiegende Mängel aufweise (gleichwohl mit dem Ofen alles in Ordnung ist, hingegen der Rest des Gebäudes einfach nicht auf einen Ofen eingestellt ist) und nicht mehr betrieben werden dürfe. Bei letzterem kann man nicht widersprechen. Da es im Bauamt wohl grade wenig zu tun gab, verschickte man einen gleichlautenden Text auch noch an die Ehefrau, der weder Wohnung noch Ofen gehören und die sich zum Brennholz schleppen ohnehin immer zu fein war. Und oben drauf gab es zweimal eine Rechnung über je 150 Euro. Ohne Anhörung versteht sich.
Vermutlich muss man der Kaste der Bauträger angehören, um nach Bekanntwerden eines Mangels erstmal ein Viertel- bis halbes Jahr verhandeln zu können.
Ein lustige Geschichte
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