Hallo zusammen,
habe da mal eine wichtige und eilige Frage zum genauen Ablauf der Wfa-Zwischenfinanzierung
Situation wie folgt:
Neu- bzw. Ersterwerb vom Bauträger in NRW. Unsere Finanzierung besteht aus 3 Bausteinen (1-Bank, 2-Kfw, 3-Wfa/NRW-Bank bzw. Zwi.Fin. der Bank). Nun sind die ersten beiden Bausteine komplett abgerufen.
Glücklicherweise liegt seit Mitte Oktober die schriftl. Förderzusage für die Wfa-Mittel vor. Letzte Woche wurde auch notariell die Hypothek für die NRW Bank bestellt. Die Eintragung im Grundbuch folgt.
Die nächste Rechnung/ Kaufpreisrate gem. MaBv wird vom Bauträger erst in 2 Monaten ins Haus flattern (Vereinbarung/ Einvernehmen mit Bauträger ). Einer Zwi.Fin. wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bedürfen.
Problem ist nur, dass die Bank von der NRW-Bank zwecks Sicherung der Zwischenfinanzierung die Abtretung der Auszahlungsansprüche an Sie verlangt.
Frage 1: Wann liegt Auszahlungsreife für die Wfa-Mittel vor? Nach erfolgter Grundbuchänderung? (alle anderen erforderlichen Unterlagen liegen der NRW-Bank vor, keine weiteren Auflagen gem. Förderzusage vorliegend)
Frage 2: Kann die Auszahlung der Wfa-Mittel trotz Abtretung auf unser eigenes Konto erfolgen? Oder muss das Geld zwingend der Bank zufließen und muss ich weiterhin für jede Auszahlung Rechnungen nachweisen?
Frage 3: Wie komme ich aus der Zwischenfinanzierung formell raus? Denn dieser bedarf es ja mit Auszahlung der Wfa-Mittel nicht mehr
Hoffe, dass meine Fragen verständlich sind. Besten DANK für die schnellen Antworten!!!
habe da mal eine wichtige und eilige Frage zum genauen Ablauf der Wfa-Zwischenfinanzierung
Situation wie folgt:
Neu- bzw. Ersterwerb vom Bauträger in NRW. Unsere Finanzierung besteht aus 3 Bausteinen (1-Bank, 2-Kfw, 3-Wfa/NRW-Bank bzw. Zwi.Fin. der Bank). Nun sind die ersten beiden Bausteine komplett abgerufen.
Glücklicherweise liegt seit Mitte Oktober die schriftl. Förderzusage für die Wfa-Mittel vor. Letzte Woche wurde auch notariell die Hypothek für die NRW Bank bestellt. Die Eintragung im Grundbuch folgt.
Die nächste Rechnung/ Kaufpreisrate gem. MaBv wird vom Bauträger erst in 2 Monaten ins Haus flattern (Vereinbarung/ Einvernehmen mit Bauträger ). Einer Zwi.Fin. wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bedürfen.
Problem ist nur, dass die Bank von der NRW-Bank zwecks Sicherung der Zwischenfinanzierung die Abtretung der Auszahlungsansprüche an Sie verlangt.
Frage 1: Wann liegt Auszahlungsreife für die Wfa-Mittel vor? Nach erfolgter Grundbuchänderung? (alle anderen erforderlichen Unterlagen liegen der NRW-Bank vor, keine weiteren Auflagen gem. Förderzusage vorliegend)
Frage 2: Kann die Auszahlung der Wfa-Mittel trotz Abtretung auf unser eigenes Konto erfolgen? Oder muss das Geld zwingend der Bank zufließen und muss ich weiterhin für jede Auszahlung Rechnungen nachweisen?
Frage 3: Wie komme ich aus der Zwischenfinanzierung formell raus? Denn dieser bedarf es ja mit Auszahlung der Wfa-Mittel nicht mehr
Hoffe, dass meine Fragen verständlich sind. Besten DANK für die schnellen Antworten!!!
EILT: Auszahlung Wfa/ Zwischenfinanzierung
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