jeudi 7 janvier 2016

Interessantes Urteil

Ich hab gerade von einem Bauherren, seines Zeichens Rechtsanwalt (aber kein Baurecht) ein spannendes Urteil des OLG Düsseldorf (I-22 U 57/15 v. 23.10.2015) zur Kenntnis bekommen.

Inhalt: Ein Haus, drei völlig unabhängig vergebene Gewerke, (Trocki - Fensterbauer - Heizungs- und San.-Inst) haben durch diverse Löcher in der luftdichten Hülle insgesamt 5 (in Worten fünf) BDT erforderloich gemacht (ob incl des ersten oder insgesamt 6 habe nicht herauslesen können), für die Bauherren von den drei Firmen die Kosten gesamtschuldnerisch eingefordert haben.
Diese haben sich dagegen gewehrt und wollten nur gemäß ihres Anteils an der Leckrate beteiligt werden.

Das OLG hat entschieden, dass die Firmen gesamtschuldnerisch haften, da sie eine einheitliche Bauleistung, hier Luftdichtheit, zu erbringen hatten, auch wenn sie unabhängig von einander beauftragt waren und gearbeitet hätten.
Den Ausgleich der Kostenanteile mögen die Firmen bitte im Innenverhältnis abrechnen!

Besonders spannend fand ich einen der Leitsätze, die der Kommentator aus dem Urteil heruslesen zu können meinte.
Zitat:

Blower-Door-Tests sind grundsätzlich bereits nach Fertigstellung der Gebäudehülle durchzuführen, da durch eine Luftdichtigkeitsmessung in diesem Zeitpunkt Undichtigkeiten regelmäßig einfacher nachgebessert werden können als nach Fertigstellung des Gebäudes.
Ich kann das so direkt daraus nicht lesen, aber wenn sich das durchsetzen würde, wäre ich sehr glücklich.

Vielleicht können sich unsere Rechtskundigen das Urteil mal ansehen und sich dazu äussern.


Interessantes Urteil

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire