Servus,
der Tante (59, geschieden, langzeitarbeitslos, neue Bundesländer) droht jetzt das selbstbewohnte DDR-Standard Haus Typ EW42 verkaufen zu müssen bzw. anderenfalls bis zur Rente keine Sozialleistungen mehr zubekommen. Dabei liegt alles auf Messers Schneide, denn:
Die magische Grenze der Verhältnismäßigkeit (kein Zwangsverkauf) liegt wohl bei 110 m²
Problem: Wohnfläche im Eigenheim wird mit 117 m² deklariert, diese wurde gutachterlich vom Amt nachgewiesen (WoFlV).
Die einzelne Maße stimmen. ABER etwa 25 % der gutachterlich deklarierten Wohnfläche besteht aus Flur EG, Flur OG und Windfang
Das wird jetzt der Tante zum Nachteil:
Diese Flächen zählen die Gutachter voll zur Wohnfläche. Sowohl WoFlV als auch DIN277 machen über Flur keinerlei Aussagen die der Tante helfen.
Ideen?
Auf welches Gesetz, Verordnung, Vorschrift, Regelwerk könnte sie sich berufen um ihre Zweifel Aufrecht zu erhalten und eine verhältnismäßige Vereinbarung mit dem Amt zu finden?
Danke im Vorab!
der Tante (59, geschieden, langzeitarbeitslos, neue Bundesländer) droht jetzt das selbstbewohnte DDR-Standard Haus Typ EW42 verkaufen zu müssen bzw. anderenfalls bis zur Rente keine Sozialleistungen mehr zubekommen. Dabei liegt alles auf Messers Schneide, denn:
Die magische Grenze der Verhältnismäßigkeit (kein Zwangsverkauf) liegt wohl bei 110 m²
Problem: Wohnfläche im Eigenheim wird mit 117 m² deklariert, diese wurde gutachterlich vom Amt nachgewiesen (WoFlV).
Die einzelne Maße stimmen. ABER etwa 25 % der gutachterlich deklarierten Wohnfläche besteht aus Flur EG, Flur OG und Windfang
Das wird jetzt der Tante zum Nachteil:
Diese Flächen zählen die Gutachter voll zur Wohnfläche. Sowohl WoFlV als auch DIN277 machen über Flur keinerlei Aussagen die der Tante helfen.
Ideen?
Auf welches Gesetz, Verordnung, Vorschrift, Regelwerk könnte sie sich berufen um ihre Zweifel Aufrecht zu erhalten und eine verhältnismäßige Vereinbarung mit dem Amt zu finden?
Danke im Vorab!
Zwangsverkauf droht: Wohnflläche Eigenheim nachweisen - Rechtsgrundlagen gesucht!
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