lundi 26 janvier 2015

Abnahme - Mängelrechte geltend machen vs. Mängelrechte vorbehalten

Hallo,



trotz einiger Recherchen konnte ich folgende Überlegungen nicht abschließen. Vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid.



Es steht die Abnahme (nach VOB) für den Rohbau an. In einem Abnahmeprotokoll soll ja jetzt alles festgehalten werden und ich betrachte folgende vier Fälle:



* Kleiner Mangel der unstrittig ist und beseitigt werden soll, z.B. große, noch nicht verspachtelte Fuge im Mauerwerk. Hier soll also ein Mangel angezeigt und das Mängelrecht zur Nachbesserung geltend gemacht werden. Ist dies nun eine Abnahme "unter Vorbehalt der Mangelbeseitigung", oder was wäre die richtige Formulierung?



* Mangel, welches der AG als Mangel sieht der ausgebessert werden muss, der AN aber nicht. Ist dies ebenfalls eine Abnahme unter Vorbehalt, oder was wäre die richtige Formulierung? Wäre es richtig vom AG eine schriftliche Stellungnahme des AN zu erwarten warum er diesen Mangel nicht anerkennen möchte (z.B. Erläuterung warum nicht DIN-Konform doch aRdT ist)? Was wäre der nächste Schritt, wenn während der Abnahme genau diese beiden Standpunkte ausgetauscht werden?



* Mangel, der nicht mehr verhältnismäßig behoben werden kann (z.B. die hier im Forum oft diskutierte Schweißbahn unter dem Mauerwerk, vergessener Potentialausgleichsleiter im Fundament). Wäre dies überhaupt ein Vorbehalt? Was wäre die richtige Formulierung und welche nächte Schritte zu erwarten? Von Interesse ist ja, dass bei ggf später auftretende Schäden der AG nicht in die Beweislast kommt sondern quasi durch den Vorbehalt klar ist, dass hier Murks gemacht wurde.



* Mangel, wo ich als AG zwar ein Verstoss gegen eine DIN-Norm sehe, hier aber nicht wirklich sicher bin, ob es ein Problem darstellt (da z.B. der entsprechende Sachverständige gerade nicht zur Stelle ist). Kann ich mir auch hier quasi die Mängelrechte vorbehalten ohne diese zum derzeitigen Zeitpunkt direkt geltend zu machen? Also ggf. im nachhinein kommen und sagen: damals habe ich mir das Vorbehalten, jetzt hätte ich dann doch die Mängelbeseitung etc.? Wie wäre die richtige Formulierung?



Grüße

Gunnar





Abnahme - Mängelrechte geltend machen vs. Mängelrechte vorbehalten

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