jeudi 6 novembre 2014

WU-Keller gegen aufstauendes Sickerwasser

Hallo liebe Forenmitglieder,



ich bin seit dieser Woche auch am Häusle bauen, bzw besser gesagt ein Fertighaus.

Dazu habe ich ebenfalls einen Fertigkeller.

Und genau hier liegt jetzt ein wenig mein Problem.

Ursprünglich war ein "normaler" Keller mit Drainage vorgesehen.



Nach dem Bodengutachten hat sich allerdings herausgestellt,

dass wir sehr lehmhaltigen Boden haben und wir deshalb gegen aufstauendes Sicherwasser den Keller sichern müssen.

Laut Architekt hatten wir zwei Möglichkeiten. Entweder normaler Keller mit Drainage und mehreren Spülschächten oder einen wasserdichten Keller. Da unklar war, wie das mit der Drainage zu handhaben ist und wir auf Nummer Sicher gehen wollten, haben wir uns für den "wasserdichten" Keller entschieden, wofür wir anscheinend keine Drainage brauchen.



Jetzt das Problem. Unser WU-Keller ist keine weiße Wanne. Laut meinem Bauunternehmer sollte aber dann eine Drainage verlegt werden. Kellerbauer ( großes Fertigkellerhersteller) und Architekt sagt, dass es nicht nötig ist.

Für mich als Laie nicht nachvollziehbar wer jetzt Recht hat, deshalb der Post hier.

Da ich mich aber nicht unbedingt blind auf deren Urteil verlassen will wenn es um 20 Jahre verschulden geht, wollte ich mir hier eine neutrale Meinung einholen.



Anbei die Rahmendaten:



O-Ton Bodengutachten:



Falls das Einleiten von Dränagewässern nicht zulässig ist und lokal keine geeignete Anschlussmöglichkeit besteht und / oder aus baulichen Gründen die Herstellung einer Ringdrainage nicht möglich ist, ist eine Bauwerksabdichtung gemäß Abschnitt 9 von DIN 18 195-6: 2011-12 gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser vorzusehen. Die Abdichtung hat fachgerecht und gemäß den Ausführungen nach DIN 18 195-6:2011-12 Abschn. 5 bis 7 und 9 zu erfolgen. Bei Anwendung der wu-Richtlinie ist die BEanspruchungsklasse 1 nach Abschnitt 5.2(2) sowie im Falle eines Wohnkellers die Nutzungsklasse A nach Abschnitt 5.3(2) anzusetzen.



Die exakte Einhaltung der Vorgaben der DIN18195:2011-12 sowie der DIN4095 bzw. der wu-Richtlinie ist obligatorisch und führt bei Nichtbeachtung zu massiven ´Bauwerksschäden.




Im Schreiben vom Kellerbauer steht jetzt folgendes:



Leistungen Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser:



Bodenplatte:

- Verstärkung der Bodenplatte von 20cm auf ca. 25cm

- Betoniervorgang mit wasserundurchlässigen Beton

- Erhöhung des Bewehrungsgrade auf bis zu 20,0kg/m²



Entwässerung:

- Die in der Grundleistung gemäß der Bau- und Leistungsbeschreibung enthaltenen

- Entwässerungsdurchführungen werden druchwasserdícht ausgebildet



Abdichtung im Außenwandbereich:

- Verstärkung der Außenwände von ca. 20cm auf 24cm

- Die systembedingten Fugen werden im erdangefüllten Bereich abgedichtet

- Der verwendete wasserundurchlässige Beton zur Herstellung der Außenwände und der Betonplatte bildet die Flächenabdichtung



Dieses Abdichtungsystem basiert auf den Anforderungen der Richtlinie des deutschen Ausschusses für Stahlbeton "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)", Ausgabe 2003



Entspricht dieser Keller jetzt den Anforderungen des Bodengutachtens oder nicht und falls nein, was muss geändert werden. Noch steht nix.



Danke schonmal vorab für eure Hilfe.



Viele Grüße



Stephan





WU-Keller gegen aufstauendes Sickerwasser

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