lundi 17 novembre 2014

Mangelhafte WU-Kellerausführung

Hallo,



ich hätte eine Frage, die möglicherweise etwas kompliziert ausfällt.



Wir haben von GÜ einen Keller bauen lassen. Laut Vertragswerk war festgelegt, wenn die Bodensituation keine gemauerten Kellerwände und keine Dränung zulässt, dann erfolgt die Ausführung des Kellers nur als WU-Betonkeller. Der Bebauungsplan sagte, dass Keller grundsätzliche als wasserdichte Wanne auszuführen sind. Das Bodengutachten hat verschiedene Bodensituationen aufgelistet, dazu gehörte tonig-schluffiger Boden mit einer Versickerungsfähigkeit von ca. 10^-7 m/s, eben bei uns anzutreffen sowie verwitterter Sandstein. Der Boden ist phänomenal bindig. Ich kann Kugeln formen, die aushärten lassen und damit jemanden erschlagen. Außerdem war das Gebiet ursprünglich in früherer Zeit auch mal mit Ziegeleien bestückt. Hat es mal stärker geregnet, kann man mit den Gummistiefeln nicht mehr gehen, man haftet einfach am Boden fest.



So, der Keller wurde nun gebaut, mit folgendem Aufbau:



- Schotterschicht

- darauf direkt die Perimeterdämmung unter der Bodenplatte

- PE-Folie

- Bodenplatte (25cm)



Arbeitsfuge

- Dichtband (innenliegend), jedoch direkt an die Bewehrung ohne Abstand angebracht.



Wand

- Halbfertigteil mit Ortbeton verfüllt





Hier wurden nun einige Fehler gemacht


  • Laut Bodengutachten hätte man durch Baggerschurf die Grundwassersituation ermitteln sollen. Das Problem war, dass der Nachbar (ca. 30m entfernt) vorher schon einige Wochen bei seinem Bau Grundwasser abgepumpt hat. Also hat er hier schonmal für günstige Verhältnisse gesorgt. Zudem haben wir im Sommer bei glühender Hitze gebaut und es hatte dann auch seit mehreren Wochen nicht mehr geregnet.

  • Die Dämmung wurde direkt auf die Schotterschicht gelegt, es fehlt die laut Hersteller nötige Sauberkeitsschicht (Magerbeton oder Sand)

  • Die Anschlussbewehrung wurde nicht mit Stahlkörben gemacht, sondern es wurden in den Frischbeton einfach ein paar Stahlstäbchen gesteckt, die in keiner Verbindung zu dem Stahl der Bodenplatte stehen.

  • Laut abP hätte das Dichtband in den Frischbeton eingedrückt werden müssen und nicht auf den ausgehärteten Beton aufgebracht werden dürfen

  • Die Sollrissfugen sind quasi vorhanden, wurden aber nicht abgedichtet als geschlossenes System mit dem Dichtband, dafür hätte der Hersteller auch ein abP und ist als solches mit dem abP des Dichtbandes angegeben.

  • Wenigstens nachvollziehbar ein Halbfertigteil war unten an der Fuge gebrochen und es fehlten ca. 10cm große Stücke. Auch die gesamte Wand wurde in Mitleidenschaft gezogen. Sie ist ca. 6m lang und hat unter den Fensteröffnungen (jeweils ca. 1,50) über die gesamte Länge Risse.

  • Die Halbfertigteile wurden zwar wie in der WU-RiLi angegeben aufgeständert, aber der Beton ist nicht überall aus den Fugen ausgelaufen. Die Lücken wurden dann einfach mit Mörtel "kaschiert"

  • Die Halbfertigteile wurden vor dem Betonieren nicht vorgenässt und man hat auch nicht die Stellen der Arbeitsfuge gesaubert. Mehr noch, der anwesende Elektriker hat von den Deckenelementen teile herausgeschlagen und die in den Raum zwischen den Halbfertigteilen fallen lassen. Auch die Rauhigkeit wurde vom Gutachter bemängelt. Hat jemand ein Bild wie eine richtige Rauhigkeit aussieht?

  • Die Fugen der Stoßstellen, wo die Wände aufeinanderstoßen wurden mit Bauschaum ausgefüllt.

  • Die Bohrungen für die Stützen wurden einfach mit Mörtel zugeschmiert, auf die wasserundurchlässigkeit hat man nicht geachtet.

  • Die Abläufe der Lichtschächte sind nicht, wie angegeben in die Schotterschicht entwässert, sondern sind in den lehmigen Verfüllboden gesteckt wurden, da läuft natürlich nichts ab.

  • Der Boden unter dem Haus sperrt quasi die Versickerung total ab. Seit Monaten steht dort das Wasser ohne sich im Wasserstand zu ändern

  • Fundamenterder liegt in der Bodenplatte und nicht in der Schotterschicht, das sollte doch auch nicht so sein oder, deshalb haben wir noch einen Ringerder ums Haus herum. Die beiden Erden sind aber nicht miteinander verbunden.








Problem 1:

Es lief natürlich prompt Wasser in den Keller. Dabei zuerst über die Lichtschachtöffnung. Weil man den lehmigen Boden plan mit dem Lichtschacht verfüllt hat. Die Lösung war, rings um den Lichtschacht aufzugraben. Nachdem der Ablauf in den Lehmboden lief, war das Rückhaltevermögen nur das Volumen des Ablaufschlauches und der Rest kam in den Keller.



Problem 2:

Nachdem das Problem beseitigt war, kam das Wasser durch die Hauseinführung der Wasserleitung, weil man die Dichtung vergessen hat. Also wurde eine Dichtung reingemacht.



Problem 3:

Nun das größere Problem. Wie erzählt wurde das Fugenband falsch verlegt, die Wand war gebrochen und der Kernbeton lief nicht aus. Das Haus hat eine Gesamtkantenlänge im Keller von 40m und es war nicht ersichtlich, wo den genau überhaupt das Wasser eindrang. Also musste auf Verdacht alles verpresst werden, ohne überprüfen zu können ob man erfolgreich war. Meine Versuche von aussen nochmal Staudruck zu erzeugen, haben damit geendet, dass es mir das Wasser über die Lichtschachtabläufe wieder in den Keller von unten noch oben gedrückt hat. Wenigstens unter den Stellen, wo die Wand gebrochen war und der Beton nicht auslief war es nachvollziehbar. Es ging aber auch weiter zu den vertikalen Fugen. Wir haben alles Verpressen lassen, aber aufgrund der Gesamtsituation sind wir uns nicht sicher, wie dauerhaft das Ganze ist.



Derzeit behelfen wir uns durch abpumpen, um das Wasser unterhalb der Bodenplatte zu halten. Das letzte und aktuelle Jahr waren hier recht angenehm, da es bei uns fast nicht oder nur wenig geregnet hat. Bei doch etwas stärkerem Regen steigt das Wasser bis zu 20cm über die Bodenplatte. Wir haben es bisher nicht weiter riskiert es mehr ansteigen zu lassen und haben es quasi immer abgepumpt bevor der Wasserstand noch höher wurde. Was jedoch zu sehen ist, dass beim Abpumpen das Wasser unter der Bodenplatte aus der Schotterschicht herausdrückt, da es sonst nirgendwo anders versickern kann. Teilweise musste ich mit einer kleinen Tauchpumpe 2h (Fördermenge ca. 7000l/h bei 3/4") lang Pumpen, um das Niveau wieder soweit zu senken, dass der Wasserstand wieder OK war.



Laut Bauträger schuldet er nur eine Abdichtung 15cm unter der tiefsten Fensteröffnung (so stand es im Vertrag) und wasserdichte Lichtschächte schuldet er auch nicht. Die Fuge liegt aber deutlich unter den 15cm. Laut ihm wäre aber auch die Fuge dicht, da es sich hier nur um Restbaufeuchte handelt bzw. um Oberwasser welches über die Lichtschächte eintrat. Über Monate hinweg haben wir jedoch dokumentiert, dass der Keller immer wieder trocken war und bei Regen dann entsprechend wieder nass wurde. Er beruft sich auch darauf, dass unser Grundstück im Vergleich zu den anderen, die mit erheblich mehr Wasser zu rechnen haben, vergleichsweise günstig läge.



Ohne großartig auf das Thema einzugehen, natürlich ist hier alles schief gelaufen, aber vielleicht könntet Ihr auch zu obigen Punkten äußern ob ich bei den "Vergessenen Punkten" (z. B. bzgl. Magerbeton) richtig liege. Die Frage, die das Gericht nun an den gerichtlich bestellten Gutachter stellt ist der Bemessungswasserstand (den mir keiner nennen konnte) und ob die Fuge wirklich undicht ist. Wohlgemerkt, wir wurden verklagt, weil wir Geld einbehalten haben, da der GÜ ohne Sichtung der Probleme einfach behauptet hat, dass es eben nur Restbaufeuchte wäre. Interessanterweise müssen wir sogar den gerichtlich bestellten Gutachter bezahlen.



Falls Euch noch Informationen fehlen, gebt mir bitte einfach Bescheid.



Vielen Dank





Mangelhafte WU-Kellerausführung

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