vendredi 7 novembre 2014

Kostenübernahme der Löschungen der Abteilung 2 und 3 im Grundbuch

Guten Morgen,



ist es eigentlich üblich, das der Verkäufer die Kosten für die Löschungen der Einträge in Abteilung 2 und 3 (Hypotheken, Erbbaurecht etc) übernimmt ?

Ich meine ja, es obliegt doch dem Verkäufer, ein unbelastetes Grundbuch zu übergeben.



Liebe Grüße





Kostenübernahme der Löschungen der Abteilung 2 und 3 im Grundbuch

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