Guten Morgen,
ist es eigentlich üblich, das der Verkäufer die Kosten für die Löschungen der Einträge in Abteilung 2 und 3 (Hypotheken, Erbbaurecht etc) übernimmt ?
Ich meine ja, es obliegt doch dem Verkäufer, ein unbelastetes Grundbuch zu übergeben.
Liebe Grüße
ist es eigentlich üblich, das der Verkäufer die Kosten für die Löschungen der Einträge in Abteilung 2 und 3 (Hypotheken, Erbbaurecht etc) übernimmt ?
Ich meine ja, es obliegt doch dem Verkäufer, ein unbelastetes Grundbuch zu übergeben.
Liebe Grüße
Kostenübernahme der Löschungen der Abteilung 2 und 3 im Grundbuch
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