dimanche 16 novembre 2014

Große Wohnheit für zwei Mietparteien

Hallo zusammen,



eine Wohnung mit 160m² hat je 2mal Küche, Bad, WC. Über einen kleinen gemeinsamen Flur kann man in den rechten Wohnflügel oder in den linken Wohnflügel.

Der Flur selbst hat noch die gemeinsame Wohnungseingangstür.



Kann ich diese Wohnung an 2 verschiedenen Parteien mit 2 eigenständigen Mietverträgen vermieten?



Wenn ja. Warum und wie ist die Rechtslage?

Wenn nein. Warum nicht und wie ist die Rechtslage



Studenten-WGs funktionieren auch legal oder?



Danke vorab!





Große Wohnheit für zwei Mietparteien

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