lundi 17 novembre 2014

Energieausweis

Hallo Zusammen,

im Dezember 2013 habe ich eine Bewertung eines Neubaus nach der damals gültigen EnEV erstellt. Also durch meine EnEV Berechnung wusste der Bauherr wie er dämmen muss, welches Heiz- und Lüftungssystem eingebaut werden muss. So, nachdem nun der Neubau fertig gestellt ist, will er natürlich den Energieausweis. Also bin ich vor Ort und habe überprüft, ob das Haus nach meinen Vorgaben gedämmt und die entsprechende Anlagentechnik eingebaut wurde. Hat soweit alles gepasst.

Nun zu meiner Frage:

Ist es legitim den Energieausweis nach der damals gültigen EnEV auszustellen, da der Bauantrag 2013 gestellt wurde, oder muss ich nach der neuen EnEV ausstellen?

Gruß

Achim





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