lundi 17 novembre 2014

Elastisch gebettete Bodenplatte vs. Streifenfundamentengründung

Vielleicht interessant für Leute, die Probleme mit Bodenplatte/Statik/Bewehrung haben, wie man eine falsch erstellte Bodenplatte "gesund begutachten kann"



1. Es wird eine eine "elastisch gebettete Bodenplatte" vereinbart und auch geplant

2. Die Bodenplatte wird von Baufirma (unter Aufsicht eines Bauleiters, der gleichzeitig auch ein Statiker ist) erstellt. Nachhinein (im Zuge der Begutachtung anderer Baumängel am gleichen Einfamilienhaus) wird festgestellt, dass die Bodenplatte nicht richtig geplant und hergestellt wurde (nicht ausreichend Bewehrung vorhanden, Mängel bei der Ausführung usw.)



3. Es handelt sich also um einen Mangel (Abweichung "Soll-Zustand" und "Ist-Zustand")



4. Im Beweisbeschluss fragt dann das Gericht einen gerichtlich bestellten vereidigten usw. Sachverständigen u.a. a.) "Entspricht die gesamte Bodenplattenkonstruktion dieses Hauses mit Unterbau nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik?" b.) "Welche Arbeiten erforderlich und welche Kosten hierfür erforderlich sind, um die Mängel zu beseitigen?"



5. Die Frage a.) wird vom gerichtlich bestellten Sachverständigen beantwortet Zitat Schlußsatz "Somit ist zu resümieren, dass die Bodenplatte nicht den Anerkannten Regeln der Baukunst entspricht."



6. In Beantwortung der Frage b.) führt der gerichtlich bestellte Sachverständige aus, wie man diesen Mangel der Bodeplatte beseitigen kann - Zitat Aussage gerichtlich bestellter Sachverständiger in der Verhandlung "Im Wege der Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung lässt sich das Ganze dahingehend lösen, dass ich aus einer bewehrten Bodenplatte eine Bodenplatte herstelle,

die nur noch die Aufgaben zu erfüllen hat, die ein unbewehrtes Bauteil hat. Das heißt und ich kann insoweit auf mein schriftliches Sachverständigengutachten verweisen. Ich muss zunächst berechnen, inwieweit unter den aufstehenden Bauteilen der Teil der Bodenplatte, der eine Breite von ca. 65 cm hat, die Anforderungen erfüllt, die ein Streifenfundament auf dem vorhandenen

Baugrund erfüllen müsste. Führt das Ergebnis dazu, dass hinreichende Standsicherheit vorhanden ist, so ist nichts zu unternehmen."



auf erneute Nachfrage dazu "Zusammengefasst kann ich nochmal bestätigen, dass die Klägerin etwas anderes bei der Bodenplatte bekommen hat, als sie bestellt hat. Möglicherweise hat es jedoch in technischer Hinsicht keinerlei Auswirkung." und "Die vorgefundene Bodenplatte in der hier realisierten Form ist insoweit untauglich, als sie den Typ und die Eigenschaften einer elastisch gebetteten Bodenplatte erfüllen soll. Als unbewehrte Bodenplatte ist sie tauglich."



Was meinen die geschätzten Bauexperten hier im Forum, ist diese Art der Mangelbeseitigung der Bodenplatte sinnvoll und soll hingenommen werden oder hat die Klägerin ein Anrecht darauf, die geplante und vertraglich vereinbarte Bodenplatte zu bekommen ? (auch wenn dies mit sehr hohen Kosten verbunden wäre?) Danke für euere Meinungen!





Elastisch gebettete Bodenplatte vs. Streifenfundamentengründung

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire