mardi 18 novembre 2014

Einstufung Gebäudeklasse nach NBauO

Projekt = Anbau einer Steigleiter an eine bestehende Lagerhalle

Teilprojekt = Bauantrag



In welche Gebäudeklasse ist das bestehende Gebäude einzustufen?



Bauort: Niedersachsen

Vorhandene bauliche Anlage = Lagerhalle für Schüttgüter, nicht freistehend

Außenabmessungen: L/B ca. 60/32m (bei OK Gelände)

Außenwände: Betonsockel, h=3m, darauf Dach (Holzkonstruktion mit Kunststoffdachplatten)

Der Firstbereich besteht aus einer begehbaren "Laterne" mit einem Förderband zur Verteilung des Lagergutes.

OK Fußboden in der Laterne: ca. 13m; First bei ca. 17m

Von der Laterne geht man höhengleich in ein anschließendes Gebäude in dem es eine Treppe gibt oder über eine Bandbrücke in ein anderes Gebäude in dem es ebenfalls eine Treppe gibt.

Außenabmessungen Laterne: L/B ca. 60/3.50m

Die Förderanlagen werden fernbedient. Keine ständigen Arbeitsplätze, keine Warte, keine Bedienräume, keine Sozialräume. Begehung nur für Wartung, Kontrollen, Reparaturen.

Lagergut: Schüttgut, lose, nicht verpackt, nicht pallettiert, nicht brennbar



Die neue Steigleiter soll als zusätzlicher Ausgang aus der 13m-Ebene dienen (zusätzlicher Fluchtweg).

Zwischpodeste, Rückenschutz nach DIN 14094-1 und Geländer h=1.10m, etc. werden geplant.

Abweichung (Steigleiter) soll beantragt werden.





- da keine Aufenthaltsräume (Laterne = Maschinenraum für Fördertechnik) --> höchste Geschossebene bei +/- 0.00

- Grundfläche über 400m²

--> somit Gebäudeklasse 3 nach §2 Abs. 3 NBauO ?



ODER



ist es gar keine Gebäudeklasse sondern ein Sonderbau, da die 1.600m² Grundfläche überschritten werden?

Gilt die begehbare Laterne automatisch als Aufenthaltsraum (vorh. lichte Höhe mind. 2.60m) nach §43 (5), weil die entsprechenden Abmessungen vorhanden sind?

ODER ist es Gebäudeklasse 5, da Gebäudeklassen und Sonderbauten getrennt betrachtet werden?



Gruß

Holger





Einstufung Gebäudeklasse nach NBauO

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