Projekt = Anbau einer Steigleiter an eine bestehende Lagerhalle
Teilprojekt = Bauantrag
In welche Gebäudeklasse ist das bestehende Gebäude einzustufen?
Bauort: Niedersachsen
Vorhandene bauliche Anlage = Lagerhalle für Schüttgüter, nicht freistehend
Außenabmessungen: L/B ca. 60/32m (bei OK Gelände)
Außenwände: Betonsockel, h=3m, darauf Dach (Holzkonstruktion mit Kunststoffdachplatten)
Der Firstbereich besteht aus einer begehbaren "Laterne" mit einem Förderband zur Verteilung des Lagergutes.
OK Fußboden in der Laterne: ca. 13m; First bei ca. 17m
Von der Laterne geht man höhengleich in ein anschließendes Gebäude in dem es eine Treppe gibt oder über eine Bandbrücke in ein anderes Gebäude in dem es ebenfalls eine Treppe gibt.
Außenabmessungen Laterne: L/B ca. 60/3.50m
Die Förderanlagen werden fernbedient. Keine ständigen Arbeitsplätze, keine Warte, keine Bedienräume, keine Sozialräume. Begehung nur für Wartung, Kontrollen, Reparaturen.
Lagergut: Schüttgut, lose, nicht verpackt, nicht pallettiert, nicht brennbar
Die neue Steigleiter soll als zusätzlicher Ausgang aus der 13m-Ebene dienen (zusätzlicher Fluchtweg).
Zwischpodeste, Rückenschutz nach DIN 14094-1 und Geländer h=1.10m, etc. werden geplant.
Abweichung (Steigleiter) soll beantragt werden.
- da keine Aufenthaltsräume (Laterne = Maschinenraum für Fördertechnik) --> höchste Geschossebene bei +/- 0.00
- Grundfläche über 400m²
--> somit Gebäudeklasse 3 nach §2 Abs. 3 NBauO ?
ODER
ist es gar keine Gebäudeklasse sondern ein Sonderbau, da die 1.600m² Grundfläche überschritten werden?
Gilt die begehbare Laterne automatisch als Aufenthaltsraum (vorh. lichte Höhe mind. 2.60m) nach §43 (5), weil die entsprechenden Abmessungen vorhanden sind?
ODER ist es Gebäudeklasse 5, da Gebäudeklassen und Sonderbauten getrennt betrachtet werden?
Gruß
Holger
Teilprojekt = Bauantrag
In welche Gebäudeklasse ist das bestehende Gebäude einzustufen?
Bauort: Niedersachsen
Vorhandene bauliche Anlage = Lagerhalle für Schüttgüter, nicht freistehend
Außenabmessungen: L/B ca. 60/32m (bei OK Gelände)
Außenwände: Betonsockel, h=3m, darauf Dach (Holzkonstruktion mit Kunststoffdachplatten)
Der Firstbereich besteht aus einer begehbaren "Laterne" mit einem Förderband zur Verteilung des Lagergutes.
OK Fußboden in der Laterne: ca. 13m; First bei ca. 17m
Von der Laterne geht man höhengleich in ein anschließendes Gebäude in dem es eine Treppe gibt oder über eine Bandbrücke in ein anderes Gebäude in dem es ebenfalls eine Treppe gibt.
Außenabmessungen Laterne: L/B ca. 60/3.50m
Die Förderanlagen werden fernbedient. Keine ständigen Arbeitsplätze, keine Warte, keine Bedienräume, keine Sozialräume. Begehung nur für Wartung, Kontrollen, Reparaturen.
Lagergut: Schüttgut, lose, nicht verpackt, nicht pallettiert, nicht brennbar
Die neue Steigleiter soll als zusätzlicher Ausgang aus der 13m-Ebene dienen (zusätzlicher Fluchtweg).
Zwischpodeste, Rückenschutz nach DIN 14094-1 und Geländer h=1.10m, etc. werden geplant.
Abweichung (Steigleiter) soll beantragt werden.
- da keine Aufenthaltsräume (Laterne = Maschinenraum für Fördertechnik) --> höchste Geschossebene bei +/- 0.00
- Grundfläche über 400m²
--> somit Gebäudeklasse 3 nach §2 Abs. 3 NBauO ?
ODER
ist es gar keine Gebäudeklasse sondern ein Sonderbau, da die 1.600m² Grundfläche überschritten werden?
Gilt die begehbare Laterne automatisch als Aufenthaltsraum (vorh. lichte Höhe mind. 2.60m) nach §43 (5), weil die entsprechenden Abmessungen vorhanden sind?
ODER ist es Gebäudeklasse 5, da Gebäudeklassen und Sonderbauten getrennt betrachtet werden?
Gruß
Holger
Einstufung Gebäudeklasse nach NBauO
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