mardi 4 avril 2017

Haus kleiner bauen und dafür höher

Hallo,

bei uns ist § 34 BauGB gültig, sodass wir per Bauvoranfragen zu klären hatten, was gebaut werden kann, bzw. sich hinsichtlich der Bauweise und der Art der Nutzung in die nähere Umgebung einfügt.
Wir haben da ein Beispielhaus eingereicht und sind davon ausgegangen, dass noch spätere Abweichungen möglich wären.

Das eingereichte Haus wurde uns genehmigt.
Nun hätten wir es von der Grundfläche her allerdings gern etwas kleiner, dafür aber von der Firsthöhe her lieber größer, also eine höhere Dachneigung, damit man unter dem Dach noch etwas unterbringen kann.
Das scheint aber schwierig zu sein.

Wir verstehen da nicht ganz, wieso.
Es müsste doch möglich sein, bei einer Verringerung der Grundfläche des Hauses dieses höher zu bauen?!
Oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen?

Könnte uns hier dabei wohl jemand helfen, wo man sowas nachlesen kann usw.?


Haus kleiner bauen und dafür höher

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