samedi 22 avril 2017

Rechnung trotz unfertiges Gewerk zulässig?

Hallo,

unser Rohbauer hat sich wieder einmal etwas neues einfallen lassen...

Nun stellt er eine "Teil-Rechnung" über ein Gewerk (Verblender) welches noch nicht fertig gestellt und noch nicht von unserem Bauleiter abgenommen worden ist.

In der Teilrechnung über das Gewerk "Verblender" beläuft sich über 50% der ursprüngliche Abschlagsumme.

Hintergrund-Info: die Verblenderarbeiten hat der Rohbauer niedergelegt, da er anführt dass das Gerüst im Wege stünde. Siehe auch Thema: http://ift.tt/2ozuMQL!

Der Zahlungsplan lt. Vertrag sieht folgendes vor:

Bildschirmfoto 2017-04-22 um 12.47.49.jpgBildschirmfoto 2017-04-22 um 12.49.25.jpg

Ist dies überhaupt zulässig?


Rechnung trotz unfertiges Gewerk zulässig?

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