Hallo,
unser Rohbauer hat sich wieder einmal etwas neues einfallen lassen...
Nun stellt er eine "Teil-Rechnung" über ein Gewerk (Verblender) welches noch nicht fertig gestellt und noch nicht von unserem Bauleiter abgenommen worden ist.
In der Teilrechnung über das Gewerk "Verblender" beläuft sich über 50% der ursprüngliche Abschlagsumme.
Hintergrund-Info: die Verblenderarbeiten hat der Rohbauer niedergelegt, da er anführt dass das Gerüst im Wege stünde. Siehe auch Thema: http://ift.tt/2ozuMQL!
Der Zahlungsplan lt. Vertrag sieht folgendes vor:
Bildschirmfoto 2017-04-22 um 12.47.49.jpgBildschirmfoto 2017-04-22 um 12.49.25.jpg
Ist dies überhaupt zulässig?
unser Rohbauer hat sich wieder einmal etwas neues einfallen lassen...
Nun stellt er eine "Teil-Rechnung" über ein Gewerk (Verblender) welches noch nicht fertig gestellt und noch nicht von unserem Bauleiter abgenommen worden ist.
In der Teilrechnung über das Gewerk "Verblender" beläuft sich über 50% der ursprüngliche Abschlagsumme.
Hintergrund-Info: die Verblenderarbeiten hat der Rohbauer niedergelegt, da er anführt dass das Gerüst im Wege stünde. Siehe auch Thema: http://ift.tt/2ozuMQL!
Der Zahlungsplan lt. Vertrag sieht folgendes vor:
Bildschirmfoto 2017-04-22 um 12.47.49.jpgBildschirmfoto 2017-04-22 um 12.49.25.jpg
Ist dies überhaupt zulässig?
Rechnung trotz unfertiges Gewerk zulässig?
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