Hallo,
ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden. Zum Sachverhalt: Wir bauen ein EFH und haben bereits eine genehmigte Bauvoranfrage. Als diese genehmigt wurde, wurde der Architekt mündlich mit der Erstellung des Bauantrages beauftrag (Ende Januar). Ende Februar wurden wir gebeten die Planungsbeauftragung zu unterschrieben, was wir taten. Schon Ende Januar lagen dem Architekten alle Unterlagen vor (wurden ja für die Bauvoranfrage benötigt). Seitdem rennen wir bis heute dem Architekten hinterher was die Einreichung des Antrages angeht. Wir werden ständig vertröstet und dann müssen spontan Unterlagen angefordert werden die schon längst hätten angefordert werden können, oder es fallen urplötzlich Dinge auf die man noch abklären muss....dann ist die zuständige Sachbearbeiterin für unseren Antrag krank, dann sagte man uns, es war ja Fasching....oder man könne es ja selber machen wenn es einem nicht schnell genug ginge. Nun haben sie es nach wochenlangen Kampf geschafft letzten Freitag die Unterlagen in die Post zu geben (obwohl ich ausdrücklich sagte, ich hole diese ab). Wie es der Teufel will, sind die Unterlagen in der Post verschollen und nie bei uns angekommen. Nun telefoniere ich seit Montag wieder hinterher wann wir mit den neuen Unterlagen rechnen können. Ich wurde lautstark am Telefon angegangen, es sei nicht Ihre Schuld das die Unterlagen verschwunden sein und man hätte keine Kopie und man müsse alles neu anfordern und Sie hätte andere Aufträge die wichtiger wären als wir und sie habe keine Zeit uns ständig dazwischen zu schieben. Man sagte mir dann aber am Ende Sie würde die Unterlagen so abholbereit machen, dass ich sie nächsten Dienstag zur Stadt bringen könne. Nun zur Frage, ich möchte eine schriftliche Frist setzen da wir uns dazu entscheiden werden nach erhalt des Bauantrages den Architekt zu kündigen. Auf was muss ich bei dieser Frist achten und wie muss ich das formulieren? Und ist eine Kündigung ohne weitere Kosten (Natürlich zahlen wir die Erstellung des Bauantrages, alle bereits erbrachten Leistungen wurden bereits gezahlt) möglich? Es dauert alles unfassbar lange und das Vetrauensverhältnis ist arg geschädigt abgesehen davon muss ich mich nicht anschreiben lassen und erst Recht nicht nach so einer Wartezeit von über Monaten. Kann jemand helfen? Wie muss ich die Mahnung mit Frist schrieben?
Liebe Grüße und vielen Dank :-)
ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden. Zum Sachverhalt: Wir bauen ein EFH und haben bereits eine genehmigte Bauvoranfrage. Als diese genehmigt wurde, wurde der Architekt mündlich mit der Erstellung des Bauantrages beauftrag (Ende Januar). Ende Februar wurden wir gebeten die Planungsbeauftragung zu unterschrieben, was wir taten. Schon Ende Januar lagen dem Architekten alle Unterlagen vor (wurden ja für die Bauvoranfrage benötigt). Seitdem rennen wir bis heute dem Architekten hinterher was die Einreichung des Antrages angeht. Wir werden ständig vertröstet und dann müssen spontan Unterlagen angefordert werden die schon längst hätten angefordert werden können, oder es fallen urplötzlich Dinge auf die man noch abklären muss....dann ist die zuständige Sachbearbeiterin für unseren Antrag krank, dann sagte man uns, es war ja Fasching....oder man könne es ja selber machen wenn es einem nicht schnell genug ginge. Nun haben sie es nach wochenlangen Kampf geschafft letzten Freitag die Unterlagen in die Post zu geben (obwohl ich ausdrücklich sagte, ich hole diese ab). Wie es der Teufel will, sind die Unterlagen in der Post verschollen und nie bei uns angekommen. Nun telefoniere ich seit Montag wieder hinterher wann wir mit den neuen Unterlagen rechnen können. Ich wurde lautstark am Telefon angegangen, es sei nicht Ihre Schuld das die Unterlagen verschwunden sein und man hätte keine Kopie und man müsse alles neu anfordern und Sie hätte andere Aufträge die wichtiger wären als wir und sie habe keine Zeit uns ständig dazwischen zu schieben. Man sagte mir dann aber am Ende Sie würde die Unterlagen so abholbereit machen, dass ich sie nächsten Dienstag zur Stadt bringen könne. Nun zur Frage, ich möchte eine schriftliche Frist setzen da wir uns dazu entscheiden werden nach erhalt des Bauantrages den Architekt zu kündigen. Auf was muss ich bei dieser Frist achten und wie muss ich das formulieren? Und ist eine Kündigung ohne weitere Kosten (Natürlich zahlen wir die Erstellung des Bauantrages, alle bereits erbrachten Leistungen wurden bereits gezahlt) möglich? Es dauert alles unfassbar lange und das Vetrauensverhältnis ist arg geschädigt abgesehen davon muss ich mich nicht anschreiben lassen und erst Recht nicht nach so einer Wartezeit von über Monaten. Kann jemand helfen? Wie muss ich die Mahnung mit Frist schrieben?
Liebe Grüße und vielen Dank :-)
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