vendredi 28 avril 2017

Frage zum Genehmigungsfreistellungsverfahren Dachausbau Bayern

Hallo zusammen,

ich wende mich mit einer Frage an Sie, bei der ich Ihre Unterstützung benötige.

Wie ist folgender fiktiver Fall baurechtlich zu bewerten:

Eine Eigentumswohnung mit ausgebautem Dach soll verkauft
werden. Wie sich herausstellen soll, ist der Dachausbau bislang nicht genehmigt.

Mit Unterstützung eines Architekten soll vor dem Verkauf ein Genehmigungsfreistellungsverfahren
für die nachträgliche Genehmigung des Dachausbaus erlangt werden. Bei diesem Verfahren
erfolgt keine Prüfung durch die Baubehörde.

Hierbei sind aber dennoch die baurechtlichen Vorschriften zu beachten? Insbesondere Fragen zur Statik
könnten interessant sein. Wie würde es sich verhalten, wenn für den Dachausbau 25mm Spanplatten
für den Boden genutzt wurden, welche sich teilweise schon absenken? (angenommen, der Dachausbau existiert bereits seit 15 Jahren).

Wäre dies im Rahmen der Bauvorschriften und im Rahmen der Freistellung legal?

Welche Möglichkeiten kämen für den Käufer in Betracht, wenn sich herausstellt, dass
der durchgeführte Ausbau nicht nach den geltenden Regeln der Baukunst erfolgte? Kann der Bauherr - also Verkäufer bzw.
der Architekt zur Haftung gezogen werden?

Viele Grüße
Bayer0815


Frage zum Genehmigungsfreistellungsverfahren Dachausbau Bayern

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