Auf meiner Baustelle (Neubau) musste nach dem Bodengutachten ein Bodenaustausch von ca. 1 Meter unterhalb des Kellers vorgenommen werden.
Der Keller geht ungefähr 3 Meter in den Boden und zusätzlich war noch 1 Meter Bodenaustausch erforderlich. Es musste also 4 Meter tief gebaggert werden.
Beim Einmessen ist meiner Meinung nach ein Fehler passiert. Es wurde so eingemessen, dass von einer 4 Meter tiefen Baugrube ausgegangen wurde. Jedoch wurde ja 1 Meter gleich wieder mit Kies verfüllt.
Folglich waren um den Keller herum ein Bereich von ca. 150 cm Arbeitsbreite vorhanden. Platz zum Arbeiten ist ja ok, aber dass war wohl zu viel.
Dieser Raum musste ja auch wieder mit Sand ausgefüllt werden. Zusätzlich dazu noch der Kies, wo mehr eingebracht werden musste.
Nun ist in der Schlussrechnung z.B. um 50 Prozent mehr Sand aufgeführt als im Angebot angegeben war. Auch musste die Mehrmenge Aushub abgefahren werden.
Meine Frage ist nun, muss ich das so hinnehmen oder wie ist da die rechtliche Lage?
Der Keller geht ungefähr 3 Meter in den Boden und zusätzlich war noch 1 Meter Bodenaustausch erforderlich. Es musste also 4 Meter tief gebaggert werden.
Beim Einmessen ist meiner Meinung nach ein Fehler passiert. Es wurde so eingemessen, dass von einer 4 Meter tiefen Baugrube ausgegangen wurde. Jedoch wurde ja 1 Meter gleich wieder mit Kies verfüllt.
Folglich waren um den Keller herum ein Bereich von ca. 150 cm Arbeitsbreite vorhanden. Platz zum Arbeiten ist ja ok, aber dass war wohl zu viel.
Dieser Raum musste ja auch wieder mit Sand ausgefüllt werden. Zusätzlich dazu noch der Kies, wo mehr eingebracht werden musste.
Nun ist in der Schlussrechnung z.B. um 50 Prozent mehr Sand aufgeführt als im Angebot angegeben war. Auch musste die Mehrmenge Aushub abgefahren werden.
Meine Frage ist nun, muss ich das so hinnehmen oder wie ist da die rechtliche Lage?
Falsch eingemessen, bzw. zu viel ausgebaggert?
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