dimanche 6 novembre 2016

Grenzbebauung Schäden durch Traufwasser

Guten Morgen,

wir errichten derzeit unsere Doppelgarage (6x8,5m) auf Grenze, an die Garage und Terrasse unserer Nachbarn. Die Grundstücke sind nach hinten hin abfallend, daher sind die Gebäudeteile aufgeschüttet und es ergibt sich bei der Terrasse abfließendes Traufwasser in Richtung unserer Garage.

Die Terrasse unserer Nachbarn ist (wahrscheinlich) ein schwarzbau - Baulast nicht auf unserem Grundstück eingetragen - Garage+Terrasse länger als 9m.

Wir bauen nun an diese Terrasse an, wer haftet für die entstehenden Schäden an unserer Wand durch das Traufwasser?
(Vorher hing dort eine Regenrinne, die in unser Grundstück rein ragte, die für die Garage teilweise abgebaut wurde)


Grenzbebauung Schäden durch Traufwasser

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