Wenn in den Werkplänen angegebene Durchgangsmaße im Flur oder Wandlängen nicht stimmen, habe ich Ansprüche gegen den GU? Beispiel: An einer Stelle im Flur ist der Durchgang kleiner ausgefallen weil noch ein Wäscheabwurfschacht verkleidet werden musste, das war bekannt aber nachdem in der Verkleidung noch die Heizunsleitungen untergebracht werden mussten, war in der Planung wohl vergessen worden, ist es breiter geworden als geplant.
Eine andere Wand sollte 300cm lang sein, passend für den geplanten Schrank, wurde aber an einer Stelle wegen eines Schachts für die Kabel und Heizung auf gedoppelt und somit passt der Schrank nicht hin.
Eine andere Wand sollte 300cm lang sein, passend für den geplanten Schrank, wurde aber an einer Stelle wegen eines Schachts für die Kabel und Heizung auf gedoppelt und somit passt der Schrank nicht hin.
Wände entsprechen nicht der Werkplanung
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