Hallo,
hab mal eine Frage zum Thema "Gebäude abreissen"
Standort: Bayern - alter ehemaliger Bauernhof, Baujahr ca. 1950-1960
Darf man ein freistehendes Gebäude einfach so abreissen? Also ohne Genehmigung? Ich hab mal unverbindlich bei der Stadtverwaltung angefragt und die haben gesagt, ich solle es nur beim Landratsamt anzeigen. Genehmigung bräuchte ich keine.
Denkmalschutz oder ähnliches ist nicht betroffen.
Dann letztens hat ein Bekannter zu mir gesagt, ich müsse das schon genehmigen lassen, weil es über 500m³ Rauminhalt sind. Es handelt sich um einen alten landwirtschaftlichen Stadl. Gemauert, teilweise unterkellert und großer Dachstuhl aus Holz mit Ziegeleindeckung. Ca. 50-60 Jahre alt.
Die Genehmigung sei aber nur Formsache und würde wohl hier auf jeden Fall erteilt werden, meinte er weiter.
Ist dem so? Muss ich das wirklich genehmigen lassen, weil es zu groß ist?
Das Wohnhaus nebenan ist kleiner, das dürfte ich dann wohl genehmigungsfrei abreissen, oder?
Und dann noch eine weitere Frage bezüglich des Holzes aus dem Dachstuhl: Das Holz wurde damals im eigenen Wald geschlagen und zur Sägmühle gefahren. Keine Behandlung mit irgendwelchen Giftstoffen. Auch ist der Dachstuhl nicht mit Putz/Mauer/Beton in Berührung, alles reines unbehandeltes Holz. Teilweise wurden sogar noch ältere noch handgeschlagene Balken vom Vorgängerbau wiederverwendet.
Der Abrissunternehmer meinte nun, ich darf das Holz nicht beiseite räumen und selbst verheizen, das müsste ich alles von ihm entsorgen lassen, es ist Abfallholz. Ob es tatsächlich mit Giftstoffen durchsetzt ist oder nicht, spiele hier keine Rolle.
Das kann doch nicht sein, oder??? Darf ich mein eigenes sauberes unbehandeltes Holz nicht selbst im Ofen verheizen??? Oder wollte der Abrissunternehmer nur schnelles Geld machen oder scheut den Mehraufwand für die Trennung der Materialien?
Hat zwar nicht direkt mit bauen zu tun, aber ich hoffe, hier kann mir trotzdem jemand ein wenig weiterhelfen?! Den ersten Teil der Frage kann ich nächste Woche auch selbst im Lanmdratsamt erfragen, aber den zweiten, das würde mich schon interessieren. Es darf natürlich auch gerne zum ersten Teil was geschrieben werden :-)
hab mal eine Frage zum Thema "Gebäude abreissen"
Standort: Bayern - alter ehemaliger Bauernhof, Baujahr ca. 1950-1960
Darf man ein freistehendes Gebäude einfach so abreissen? Also ohne Genehmigung? Ich hab mal unverbindlich bei der Stadtverwaltung angefragt und die haben gesagt, ich solle es nur beim Landratsamt anzeigen. Genehmigung bräuchte ich keine.
Denkmalschutz oder ähnliches ist nicht betroffen.
Dann letztens hat ein Bekannter zu mir gesagt, ich müsse das schon genehmigen lassen, weil es über 500m³ Rauminhalt sind. Es handelt sich um einen alten landwirtschaftlichen Stadl. Gemauert, teilweise unterkellert und großer Dachstuhl aus Holz mit Ziegeleindeckung. Ca. 50-60 Jahre alt.
Die Genehmigung sei aber nur Formsache und würde wohl hier auf jeden Fall erteilt werden, meinte er weiter.
Ist dem so? Muss ich das wirklich genehmigen lassen, weil es zu groß ist?
Das Wohnhaus nebenan ist kleiner, das dürfte ich dann wohl genehmigungsfrei abreissen, oder?
Und dann noch eine weitere Frage bezüglich des Holzes aus dem Dachstuhl: Das Holz wurde damals im eigenen Wald geschlagen und zur Sägmühle gefahren. Keine Behandlung mit irgendwelchen Giftstoffen. Auch ist der Dachstuhl nicht mit Putz/Mauer/Beton in Berührung, alles reines unbehandeltes Holz. Teilweise wurden sogar noch ältere noch handgeschlagene Balken vom Vorgängerbau wiederverwendet.
Der Abrissunternehmer meinte nun, ich darf das Holz nicht beiseite räumen und selbst verheizen, das müsste ich alles von ihm entsorgen lassen, es ist Abfallholz. Ob es tatsächlich mit Giftstoffen durchsetzt ist oder nicht, spiele hier keine Rolle.
Das kann doch nicht sein, oder??? Darf ich mein eigenes sauberes unbehandeltes Holz nicht selbst im Ofen verheizen??? Oder wollte der Abrissunternehmer nur schnelles Geld machen oder scheut den Mehraufwand für die Trennung der Materialien?
Hat zwar nicht direkt mit bauen zu tun, aber ich hoffe, hier kann mir trotzdem jemand ein wenig weiterhelfen?! Den ersten Teil der Frage kann ich nächste Woche auch selbst im Lanmdratsamt erfragen, aber den zweiten, das würde mich schon interessieren. Es darf natürlich auch gerne zum ersten Teil was geschrieben werden :-)
Gebäude abreissen - Genehmigung und weitere Fragen...
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