Hallo Gemeinde,
ich bin etwas unsicher und wollte Fragen, ob jemand einen ähnlichen Fall kennt bzw. meine Überlegungen korrekt sind.
Wir haben 2 nebeneinanderliegende Flurstücke gekauft. Auf einem Flustück dürfen wir nur Bauen. Genehmigt wurde es als EFH. Da hier eine Grenzbebauung vorgeschrieben ist (laut B-Plan ist es ein Doppelhausgebiet) dürfen wir keine Fenster in einer Giebelwand Installieren durch die Brandschutzwand.
Jetzt wollen wir gerne Fenster Installieren und dies beantragen, da wir aber wissen, das der Antrag so nicht genehmigt wird (da auf dem anderen Grundstück ja noch ein Haus gebaut werden könnte), haben wir überlegt, die Grundstücke zu vereinigen. Ist somit die Grenzbebauung aufgehoben? Da aus den 2 Flurstücken eins wird und durch das verschmelzen der beiden Flurstücke keine weitere Baulast mehr beantragt werden kann? Somit könen wir die Fenster beantragen ohen Probleme?! Oder bin ich komplett auf dem Holzweg?
Vielen Dank und Gruß
ich bin etwas unsicher und wollte Fragen, ob jemand einen ähnlichen Fall kennt bzw. meine Überlegungen korrekt sind.
Wir haben 2 nebeneinanderliegende Flurstücke gekauft. Auf einem Flustück dürfen wir nur Bauen. Genehmigt wurde es als EFH. Da hier eine Grenzbebauung vorgeschrieben ist (laut B-Plan ist es ein Doppelhausgebiet) dürfen wir keine Fenster in einer Giebelwand Installieren durch die Brandschutzwand.
Jetzt wollen wir gerne Fenster Installieren und dies beantragen, da wir aber wissen, das der Antrag so nicht genehmigt wird (da auf dem anderen Grundstück ja noch ein Haus gebaut werden könnte), haben wir überlegt, die Grundstücke zu vereinigen. Ist somit die Grenzbebauung aufgehoben? Da aus den 2 Flurstücken eins wird und durch das verschmelzen der beiden Flurstücke keine weitere Baulast mehr beantragt werden kann? Somit könen wir die Fenster beantragen ohen Probleme?! Oder bin ich komplett auf dem Holzweg?
Vielen Dank und Gruß
2 Flurstücke - Grenzbebauung
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