jeudi 18 février 2016

Wärmedämmung von Traforäumen

Letztlich ist es wahrscheinlich ein chancenloser Kampf David (wir) gegen Goliath (VNB), aber kennt jemand eine in Berlin geltende zwingende gesetzliche oder normative Vorgabe oder TAB, welche für im Gebäude liegende offene Traforäume die Ausführung der trafoseitigen Wärmedämmung aus einem A-Baustoff fordert? Wenn ja, dann ließe sich eine auch inhaltlich aussichtslose Auseinandersetzung vermeiden.

Hintergrund: BauOBln und EltBauVO verlangen eine "feuerbeständige" Ausbildung der Umfassungsbauteile, also F90. VNB sagt: Prima, aber F90-A und zwar in allen Schichten. Planer sagt: "feuerbeständig" heißt "feuerbeständig" und nicht "feuerbeständig und nichtbrennbar" wie sonst überall eindeutig formuliert. VNB sagt, haben wir aber vor 20 Jahren (kein Witz!) mit Oberbrandrat X so abgestimmt und als interne Aktennotiz so abgelegt. Wir interpretieren das seither immer so, nein, in den TAB steht das nicht, wollen wir aber immer so. Und so wird das auch immer gemacht!

Problem: Installation ist 14 Tage vor Anschluß fertig - aber leider nach auf nach BauO, EltBauVO, Elt-Fachplaner und Brandschutzgutachten zulässiger "schwer entflammbarer Dämmung".


mit skeptischen Grüßen!


Wärmedämmung von Traforäumen

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