Liebe Bauexperten,
ich bräuchte mal Eure neutrale Meinung.
Bei unserem Neubau (Architekt mit Einzelvergabe) wurden sowohl die Bodenplatte als auch die Filigrandecke mit stärkeren Unebenheiten ("Täler und Hügel") ausgeführt.
Zwischen den höchsten und tiefsten Punkt(-wolken) liegen jeweils max. 27 mm Höhenunterschied.
Zudem wurden die knapp geplanten Durchgangshöhen zusätzlich sehr knapp ausgeführt (Soll: min. 2145 mm, Ist: 2130 bis 2140 mm - unter Betonunterzug).
In der weiteren Bauausführung ergeben sich dadurch zwei Probleme: Zum einen passen nicht mehr überall die anvisierten Normtüren (211 cm), zum anderen schwankt die Estrichüberdeckung zwischen 35 und 62 mm.
Die Probleme ließen sich vollständig lösen, wenn der Rohbauer in den hohen Bereichen bis zu 15 mm abschleifeen würde (insgesamt etwa 5-10 m²).
Dies will der Architekt/Bauleiter per Mängelanzeige einfordern. Das Sanitärunternehmen meint, dass die Schwankungen in der Überdeckung nicht üblich aber durchaus zu verkraften sind.
Der Bautischler meint, dass er die Türen ggf. auch um 10 bis 15 mm kürzen könnte.
Ich habe den Architekten gebeten, mit der Mängelanzeige kurz zu warten.
1. Ich will kein Theater und der Bauunternehmer würde ja ohnehin nur so viel abschleifen, bis er den gesetzlichen Toleranzbereich erreicht (5-10 mm) und nicht bis zum idealen Ausführungsstand (10-15 mm) .
2. Die Variation in der Estrichüberdeckung könnte man von 25/27 mm auf 15 mm reduzieren, wenn jeweils die tieferen Bereiche (ca. 5-10 m²) entsprechend ausgleichen würde.
4. Eine Reduktion der Dämmebene ist aufgrund der knappen Planung nicht möglich.
Würdet Ihr hier eine Mängelanzeige machen, oder mit der Toleranz leben? Ggf. wäre ja auch eine Minderung der Rechnung zur Ausführung der Ausgleichsschicht und Anpassung der Türhöhen denkbar.
Liebe Grüße
ich bräuchte mal Eure neutrale Meinung.
Bei unserem Neubau (Architekt mit Einzelvergabe) wurden sowohl die Bodenplatte als auch die Filigrandecke mit stärkeren Unebenheiten ("Täler und Hügel") ausgeführt.
Zwischen den höchsten und tiefsten Punkt(-wolken) liegen jeweils max. 27 mm Höhenunterschied.
Zudem wurden die knapp geplanten Durchgangshöhen zusätzlich sehr knapp ausgeführt (Soll: min. 2145 mm, Ist: 2130 bis 2140 mm - unter Betonunterzug).
In der weiteren Bauausführung ergeben sich dadurch zwei Probleme: Zum einen passen nicht mehr überall die anvisierten Normtüren (211 cm), zum anderen schwankt die Estrichüberdeckung zwischen 35 und 62 mm.
Die Probleme ließen sich vollständig lösen, wenn der Rohbauer in den hohen Bereichen bis zu 15 mm abschleifeen würde (insgesamt etwa 5-10 m²).
Dies will der Architekt/Bauleiter per Mängelanzeige einfordern. Das Sanitärunternehmen meint, dass die Schwankungen in der Überdeckung nicht üblich aber durchaus zu verkraften sind.
Der Bautischler meint, dass er die Türen ggf. auch um 10 bis 15 mm kürzen könnte.
Ich habe den Architekten gebeten, mit der Mängelanzeige kurz zu warten.
1. Ich will kein Theater und der Bauunternehmer würde ja ohnehin nur so viel abschleifen, bis er den gesetzlichen Toleranzbereich erreicht (5-10 mm) und nicht bis zum idealen Ausführungsstand (10-15 mm) .
2. Die Variation in der Estrichüberdeckung könnte man von 25/27 mm auf 15 mm reduzieren, wenn jeweils die tieferen Bereiche (ca. 5-10 m²) entsprechend ausgleichen würde.
4. Eine Reduktion der Dämmebene ist aufgrund der knappen Planung nicht möglich.
Würdet Ihr hier eine Mängelanzeige machen, oder mit der Toleranz leben? Ggf. wäre ja auch eine Minderung der Rechnung zur Ausführung der Ausgleichsschicht und Anpassung der Türhöhen denkbar.
Liebe Grüße
Unebenheiten auf Bodenplatte und Zwischendecke
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