samedi 23 janvier 2016

Vorschriften Aufputz in Altbau für Herbergsbetrieb

Hallo allerseits, folgendes Problem stellt sich mir:

Ich betreibe einen Beherbergungsbetrieb, es handelt sich um einen ca. 1970 umgebauten Bauernhof.
Im Speisesaal soll einiges in Richtung Licht und Elektrik passieren. Leitungen liegen natürlich, aber teilweise sollen sie umgeleitet/getauscht/verlängert werden. Dazu dann neue Leuchten und einige zusätzliche Steckdosen. Insbesondere an der Decke würde ich gerne Aufputz verlegen (lassen), da ich die dann weitestgehend "in Ruhe" lassen könnte. Nun hat irgendwer mal erwähnt, daß im gewerblichen (Speise-) Bereich die Leitungen komplett unterputz liegen müssten. Das konnte ich aber bisher weder bestätigt noch widerlegt bekommen. Auch im Netz bin ich nicht wirklich fündig geworden.

Bräuchte also jemanden der mir kurz und knapp verraten kann, was es da an Bestimmungen gibt?
Insbesondere eben in Bezug auf die Situation in einem gewerblich genutzten Küchen-/Speisebereich?

Es geht natürlich auch darum, daß es nicht allzu teuer werden darf und trotzdem rechtlich halbwegs einwandfrei...

Besten Dank und viele Grüße, der Jo


Vorschriften Aufputz in Altbau für Herbergsbetrieb

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