Hallo liebe Nutzer,
ich habe das Thema schon gesucht, aber nichts gefunden, was mir konkret weitergeholfen hat. Ich weiß auch nicht, wo ich das Thema posten soll. Daher entschuldigen Sie, wenn ich hier falsch bin.
Folgendes: Wir haben jetzt am 30.12. vor Ablauf der Verjährungszeit unsere Schlussrechnung vom Architekten für die Maurer und Betonarbeiten erhalten. Nun ist es für uns als Laie schon mal sehr schwer nachzuvollziehen, was genau gemacht wurde, aber nach 3 Jahren erst recht. Allerdings weichen einige Positionen zum Teil deutlich vom Kostenvoranschlag ab. Ich kann davon nichts prüfen, einige Dinge aber nachmessen im Plan: So wurde die Bodenplatte knapp 5m² größer als unsere Grundfläche, ebenso die Betondecken, aber die können nach meinem Verständnis doch nicht größer als unsere Grundfläche sein. Oder wie wird die nachgemessen? Des weiteren wurden Mauerwerk nach Fläche in unterschiedlichen Dicken berechnet: 36,5 cm (Außenmauerwerk), 24cm (tragende Wand), 17,5cm ( ich finde keine Wand mit der Dicke im Bauplan) und 11,5cm (Innenwände). Aber auch da stimmen die Maße irgendwie nicht. Nun habe ich schon gelesen, dass Aussparungen unter 2,5m² nach VOB nicht von der Fläche abgezogen werden. Aber selbst dann paßt es nicht. ( z.T. 20m² mehr als Wände vorhanden) Gibt es noch irgendeine Regelung für die Wände? Werden z.B. Ecken doppelt gerechnet? Da wir Fußbodenheizung haben gbt es auch keine Heizungsnischen, etc sondern nur langweiliges gerades Mauerwerk. Mir scheint es wurde jetzt einfach schnell schnell eine Rechnung abgeschickt, damit die Verjährung unterbrochen ist. Nun möchte ich aber, bevor ich mit dem Bauleiter/ Architekten spreche schon mal vorab prüfen, ob das alles richtig ist und mich nicht zum Hansel machen, daher meine Frage ans Forum. Nicht, dass alles richtig ist und ich mache die Pferde scheu....
Wenn Sie mir helfen könnten wäre ich sehr dankbar.
Ich danke schon mal vorab!!
ich habe das Thema schon gesucht, aber nichts gefunden, was mir konkret weitergeholfen hat. Ich weiß auch nicht, wo ich das Thema posten soll. Daher entschuldigen Sie, wenn ich hier falsch bin.
Folgendes: Wir haben jetzt am 30.12. vor Ablauf der Verjährungszeit unsere Schlussrechnung vom Architekten für die Maurer und Betonarbeiten erhalten. Nun ist es für uns als Laie schon mal sehr schwer nachzuvollziehen, was genau gemacht wurde, aber nach 3 Jahren erst recht. Allerdings weichen einige Positionen zum Teil deutlich vom Kostenvoranschlag ab. Ich kann davon nichts prüfen, einige Dinge aber nachmessen im Plan: So wurde die Bodenplatte knapp 5m² größer als unsere Grundfläche, ebenso die Betondecken, aber die können nach meinem Verständnis doch nicht größer als unsere Grundfläche sein. Oder wie wird die nachgemessen? Des weiteren wurden Mauerwerk nach Fläche in unterschiedlichen Dicken berechnet: 36,5 cm (Außenmauerwerk), 24cm (tragende Wand), 17,5cm ( ich finde keine Wand mit der Dicke im Bauplan) und 11,5cm (Innenwände). Aber auch da stimmen die Maße irgendwie nicht. Nun habe ich schon gelesen, dass Aussparungen unter 2,5m² nach VOB nicht von der Fläche abgezogen werden. Aber selbst dann paßt es nicht. ( z.T. 20m² mehr als Wände vorhanden) Gibt es noch irgendeine Regelung für die Wände? Werden z.B. Ecken doppelt gerechnet? Da wir Fußbodenheizung haben gbt es auch keine Heizungsnischen, etc sondern nur langweiliges gerades Mauerwerk. Mir scheint es wurde jetzt einfach schnell schnell eine Rechnung abgeschickt, damit die Verjährung unterbrochen ist. Nun möchte ich aber, bevor ich mit dem Bauleiter/ Architekten spreche schon mal vorab prüfen, ob das alles richtig ist und mich nicht zum Hansel machen, daher meine Frage ans Forum. Nicht, dass alles richtig ist und ich mache die Pferde scheu....
Wenn Sie mir helfen könnten wäre ich sehr dankbar.
Ich danke schon mal vorab!!
Schlußrechnung Mauerwerk nachprüfen und messen, gibt es da versteckte Regelungen?
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