vendredi 8 janvier 2016

Handwerker gestorben - Gewerk halb fertig - Was nun?

Hallo Zusammen,

meine Frau und ich haben 2015 angefangen unser Eigenheim zu bauen bzw. bauen zu lassen. Wir haben keinen Bauträger sondern steuern die Gewerke selbst aus.

Im Dezember vergangenen Jahres startete unser Zimmermann mit den Dacharbeiten. Mitten drin ist er leider verstorben, so dass wir nun ein halb fertiges Dach haben. Der Zimmerer hatte zwar mehrere Mitarbeiter, sein Geschäft war jedoch keine Gesellschaft sondern ein Einzelunternehmen.

Der Zimmerer hat schon immer verstärkt mit einer anderen Zimmerei aus dem Ort zusammengearbeitet die nun seine noch offenen Baustellen fertig stellen möchte.

Nun habe ich von dieser anderen Zimmerei die Information erhalten, dass diese mit der Fertigstellung nicht starten dürften, bis das Erbe des verstorbenen Zimmermans geklärt ist. Dort hofft man, dass dies bis Ende nächste Woche geklärt sei und dann loslegen könne. Das wäre ja in Ordnung. Ich befürchte jedoch, dass es noch sehr lange dauern wird, da es wohl nicht "einen" Erben, sondern eine ganze Erbgemeinschaft gibt.

Ich werde wohl noch 1 - 2 Wochen warten und im Falle keiner Klärung, mich von einem Anwalt beraten lassen müssen.

Ist denn jemanden von euch etwas ähnliches passiert?

Ich bin am Überlegen ob der Vertrag zwischen den Zimmerer durch seinem Tod ohnehin nicht automatisch beendet ist und wir offiziell eine andere Zimmerei mit den Restaufgaben beauftragen können.

Der Vertrag existiert übrigens eigentlich nur mündlich. Wir haben ein schriftliches Angebot erhalten und auf dessen Basis mündlich beauftragt.

Beste Grüße,
Stefan.


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