mardi 5 janvier 2016

1,80x2,50m Gabione Sichtschutz an der Grenze zwischen DHH

Hallo,

leider ist das Bauamt bis 11.01. nicht besetzt, sonst hätte ich direkt dort nachgefragt ... vielleicht bekomme ich hier ein paar Antworten.

Folgende Situation:
Es handelt sich um ein Doppelhaus, die Eingänge liegen direkt nebeneinander. Wir würden gerne einen Sichtschutz zwischen den Eingängen in Form einer Gabione (2,5m lang, 1,8m hoch) anbringen auf unserer Grundstücksseite. Man sieht solche Sichtschutzeinrichtungen ja öfters zwischen zwei DHHs. Einen Bebauungsplan gibt es nicht, in der NRG BW steht aber in §11, dass

"(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht."

Wenn (2) gilt, dann haben wir aber ein Problem! Denn an unserer Grundstücksgrenze sind nur 20cm Hauswand bis unser (zurückgesetzter) Eingangsbereich beginnt. Das würde bedeuten, dass wir maximal 1,5m Höhe machen könnten, oder die Gabione steht direkt vor unserer Haustür.

Fragen:
- Was müssten wir tun, um 1,8m direkt an der Grenze durchzusetzen?
- Reicht es den Nachbarn zu überzeugen oder muss irgendwas offizielles beim Bauamt eingereicht werden?
- Gilt hier "wo kein Kläger, da kein Richter"? In direkter Nachbarschaft sind einige ähnliche Sichtschutzeinrichtungen vorhanden... eine Gabione wäre also "ortsüblich". Aber ich glaub einen offiziellen Bauantrag hat da keiner gestellt...

Der Zaunbauer war zur Kostenschätzung schon da, er meinte er hätte da bisher nie vor Problemen gehört und wir sollen dass doch einfach machen und keine "schlafenden Hunde" wecken ... ich bin mir da aber nicht so sicher.

Wie gesagt, es soll nur der direkte Eingangsbereich ein wenig abgeschirmt werden, da bei Nachbars immer viel Publikumsverkehr ist.


1,80x2,50m Gabione Sichtschutz an der Grenze zwischen DHH

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